unverheiratet mit gemeinsamer Haftpflichtversicherung - wer darf steuerlich absetzen?
Hallo,
wir leben in unehelicher Gemeinschaft und haben im Laufe des letzten Jahres eine gemeinsame Haftpflichtversicherung abgeschlossen. Da aber aus dem Beratungsgespräch noch nicht hervor ging, wie die Versicherung die Police verarbeitet, hat sich nun Folgendes ergeben:
1.) Die Versicherung läuft vertraglich namentlich auf meinem Partner 2.) Das Geld wird trotzdem von meinem Konto abgebucht 3.) Aus der Police geht hervor, dass alle Haushaltsangehörigen mitversichert sind, unabhängig davon, wer als Versicherungsnehmer hinterlegt ist
Diese verzwickte Situation ergibt sich daraus, weil letztendlich mein Partner seine eigene Versicherung gekündigt hat und ich den bestehenden Betrag auf "Familie" umgestellt habe, wobei meine Versicherung dann hinterher auf den Partner statt mich laufen sollte. Die Versicherung hatte den Namen geändert und es verschlafen, eine andere Bankverbindung zu hinterlegen.
Nun ist die Frage, ob wir die Versicherung in der Steuererklärung beide anteilig absetzen können und falls nicht - ob dann relevant ist, wer Versicherungsnehmer ist oder wer zahlt.
2 Antworten
Derjenige, der zahlt, kann den vollen Betrag absetzen. Falls einer von euch beiden überdurchschnittlich mehr verdient als der Partner sollte die Bezahlung z.L. dessen Konto gehen und die Police auf diesen Namen umgestellt werden.
Derjenige der diese Ausgaben nachweislich trägt, kann die jährlichen priv. Haftpflichtbeiträge in seiner Erklärung steuerlich geltend machen.