Antwort
Danke für eure hilfreichen Antworten. "Rat 2010", dass mit der Entmündigung ist so gemeint, das der Enkel die Vormundschaft für die Grossmutter hatte.Da er sie aber in widerlichen Umständen hat wohnen lassen und sich nicht wirklich um sie gekümmert hat und ohne Baugenehmigung Anbauten gebaut hat, wurde ihm im Auftrag der Grossmutter und mit Hilfe von Sozialbetreuern (dem neuen Vormund) die Vormundschaft entzogen.