Wissenschaftliche Hilfskraft danach normaler Arbeitnehmer - Steuererklärung?
Ich war bis Ende Juli 2011 an der Uni immatrikuliert und habe als wissenschaftliche Hilfskraft gearbeitet. Da ich unter 800,- Euro / monatlich verdient habe, wurden auch keine Steuer einbehalten. Ab August habe ich bei einer Firma ganz normal als Arbeitnehmer angefangen. Wie soll ich mein Arbeitsverhältnis an der Uni in der Einkommensteuererklärung für 2011 bezeichnen? Wenn ich dieses als "Arbeitnehmer" eingeben würde, dann müsste ich auch die damals nicht einbehaltenen Steuern bezahlen, oder? Vielen Dank im Voraus!
1 Antwort
die Einnahmen werden zusammengezählt bei der Steuererklärung und dann ergibt sich das zu versteuernde Einkommen und die fällige Steuer.
damals nicht einbehaltenen Steuern.... die Arbeitgeber berechnen aus ihrer Sicht die fällige Steuer. Und die Uni konnte nicht wissen, wieviel du noch bis Ende 2011 verdienen würdest. Das ist auch nicht die Aufgabe der Uni. Und damit wird das über die Steuererklärung gerade gezogen.
https://www.abgabenrechner.de/ekst/?
damit kannst du dein zu versteuerndes Einkommen ermitteln. Oder du gehst auf einen der Brutto-/Nettolohnrechner und gibst dein Jahreseinkommen ein und siehst die dazu passende Steuerzahlung.
Und die Zahl kannst du dann vergleichen mit der bereits gezahlten Steuer.
So einen Rechner habe ich schon benutzt, es war mir aber nicht ganz klar, ob ich einfach alles, was ich verdient habe, zusammenrechnen soll/darf oder ich jede Einkommensquelle getrennt betrachten soll. Mit Deinen Antworten hat sich das aber geklärt, also vielen Dank noch einmal für Deine Hilfe!
Vielen Dank! Genau das wollte ich wissen! :)