Werkstudent neben wissenschaftliche Hilfskraft?

2 Antworten

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Diese Arbeit ist 5 Stunde pro Woche mit Einkommen 284 euro pro Monat. 

Wird das nicht als Minijob abgerechnet?

Und diese Arbeit wird 15 Stunde pro Woche mit Einkommen 600 euro Pro Monat.

Kein Problem, es wird nur Rentenversicherungsbeitrag abgezogen.

Ausserdem hoere ich mich ab Sebtember bei meiner Uniarbeit auf, damit ich pro Jahr nicht mehr als 9000 euro verdiene!

Warum, kannst Du das Geld nicht gebrauchen? Da es neben dem Grundfreibetrag von 9.000,- Euro noch den Arbeitnehmerfreibetrag von 1.000,- Euro und die Vorsorgepauschale von 1.900,- Euro gibt, zahlen Arbeitnehmer bis 12.000,- Brutto im Jahr keine Steuer. Und von den folgenden 100,- sind gerade mal 14,- Euro Steuer fällig. Wegen 14,- Euro Steuer und 9,35 Rentenversicherung auf 76,65 Euro netto verzichten?

Kriege ich Probleme bei Tk Versicherung und soll ich Steuer bezahlen?

Arbeitszeit hat nichts mit Steuern zu tun. Die abgerechnete Arbeitszeit liegt nicht über 20, also OK. Ist sozusagen ein negatives abfeiern eines Arbeitszeitguthabens.


Pantea 
Beitragsersteller
 28.03.2018, 21:17

Vielen herzlichen Dank fuer sehr gute Infos! Ich habe heute bemerkt, dass meine Uni Arbiet ( Mini Job) ist als Steuerklasse I (Hauptarbeit) und meine zweite Arbeit wird dann als Steuerklasse VI (Nebenarbeit). Wegen 2 Arbeitsgeber muss ich leider Steuer bezahlen, obwohl das Geld wird am Amfang des Jahres 2019 mit einer Steuererklaerung mir zurueck. Ich habe mein Steuer mit Hilfe eines Online Brutto und Netto Rechners gerechnet. Fuer 600 Euro wird ca 190 Euro Steuer und ist eigentlich Viel, weil ich das Geld momentan brauche! Eine Idee wird vll gut, wenn ich meine Steuerklasse von der Uni Arbeit zu VI (Nebenarbiet) aendere, dann bezahle ich nur ca. 33 Euro monatlich fuer Steuer.Fall ich richtig mit Rechner gemacht habe!!

Also ich will bis Ende des Juni 2 Arbeiten behalten! Ich wollte Ihnen mal fragen, ob es eine Gute Idee , Steuerklasse zu aenderung?

Und auch ist es Sicher, dass man mit einer Steuererklaerung das kompletes Geld Zurueck bekommen kann?

wfwbinder  29.03.2018, 05:46
@Pantea

Dann hast Du einen Fehler gemacht udn dem Minijobarbeitgeber Deine Steuer ID gegeben.

Lösung: Den Minijobarbeitgeber bitten die Steuer pauschal zu berechnen. Damit ist die Steuerklasse 1 für die andere Anstellung frei.

Fuer 600 Euro wird ca 190 Euro Steuer und ist eigentlich Viel,

Da machst Du gleich mehrere Fehler.

  1. sind die 190,- Euro Abzüge, nur zu 68,- Euro Steuern, die Du, siehe oben vermeiden kannst und
  2. bei den Sozialabgaben entfallen für Dich als Student die Arbeitslosen-, Pflege- und Krankenversicherung.
Und auch ist es Sicher, dass man mit einer Steuererklaerung das kompletes Geld Zurueck bekommen kann?

Ja.

Pantea 
Beitragsersteller
 03.04.2018, 23:32
@wfwbinder

Hallo,

ich lese erst jetzt Ihre Nachricht!!:( Ich hatte leider gar kein Email fuer Ihre Antwort bekommen!! Ich bin hier ganz Neu deswegen sorry.

Ich habe leider schon den Formuler geschickt, dass ich eine Nebenarbeit habe und ich will bei meinem Minijob Steuerklasse VI haben und beim Büro Steuerklasse I. Damit kann ich mein Steuer von Minijob bezahlen ungefähr 33 von 284 euro.

wird es aber nicht besser wenn ich 33 euro statt 68 euro bezahle, wenn ich Ihnen hoffentlich richtig verstanden habe?

Vielen Danke wieder fuer Ihre Bemuehungen

wfwbinder  04.04.2018, 07:57
@Pantea

JA, natürlich sind 33 Euro, statt 68 Euro besser, aber 5,70 Euro wären noch besser (das ist bei 284,- Euro Lohn die Pauschalsteuer, die der Arbeitgeber abziehen darf).

Aber geht auch so und dann eventuell den Rest bei der Einkommensteuererklärung.

Pantea 
Beitragsersteller
 04.04.2018, 09:29
@wfwbinder

Ach so! vielen herzlichen dank fuer alle Infos! :)