Doppel-Versicherung
Als Beamtenwitwe bin ich in der KVB (Krankenversorgung der Bundesbahnbeamten) geblieben, muss aber trotzdem KvdR-Beiträge in voller Höhe zahlen. Ich selbst beziehe eine kleine Rente aus dem öffentlichen Dienst und leiste dort natürlich auch meine KvdR-Beiträge. Ich bin also mit meiner Witwenpension doppelt versichert und möchte aus der gesetzlichen KV. Ist das möglich?
1 Antwort
Hallo,
in den ersten drei Monaten des Rentenbezuges hätte eine Befreiungsmöglichkeit von der Versicherungspflicht in der KVdR bestanden. Dann hätte man stattdessen einen Zuschuss zur KVdR bekommen können.
Wenn dieser Zeitpunkt verpasst wurde, besteht nur noch die Möglichkeit, die KVdR zu kündigen. Man erhält dann weiterhin als Beamtenwitwe Beihilfe von der Bahn zu Leistungen, die die KVdR nicht zahlt (z.B. Zweibettzimmer, Chefarzt).
Hallo barmer,
hier soll es statt "KVdR" wohl "KVB" heißen. oder?
Gruß
RHW