Versicherung hat fälschlicherweise Beiträge abgebucht - Recht auf "Verzugszinsen"?
Hallo,
eine Versicherung hatte mir für 12 Jahre Beiträge für die Private Pflegepflichtversicherung fälschlicherweise Beträge abgebucht (zuletzt mehr als € 50/Monat).
Fälschlicherweise weil ich seit 12 Jahren in Island lebe/arbeite und von daher die Pflicht auf Einzahlung in die PPV erlischt. Ich hatte die Versicherung mehrfach darauf hingewiesen (von Anfang an), aber erst Beginn 2021 sah die Rechtsabteilung es ein und erstatte mir zuerst den zuletzt geleisteten Beitrag, und erst nach einer weiteren Beschwerde dann alle seit 2009 gezahlten Beiträge.
Habe ich denn auch eine Anspruch auf sowas wie Verzugszinsen (...), die mir ja entgangen sind? Ich hätte ja das Geld auch gewinnbringend anlegen können. Bzw ich habe in der Tat auch den Beitrag für eine LV reduzieren müssen wegen der PPV-Beiträge (nun ist es nicht möglich den Beitrag wieder zu erhöhen).
Ich sehe es irgendwie nicht ein, dass die Versicherung mit meinem Geld 12 Jahre "arbeiten" könnte, wobei es mir ja auch illegalerweise abgebucht wurde.
Vielen Dank und LG
Claus
2 Antworten
Du solltest bei der ganzen Sache bedenken, dass für Gelder, die vor dem 01.01.2018 geleistet wurden bereits die Verjährung eingetreten ist und man dir diese gar nicht mehr hätte erstatten müssen.
Dies ist geschehen und vermutlich mehr Geld als die Zinsen der Beiträge für den Zeitraum ab 01.01.18.
Hätte, hätte Fahrradkette!
Du hättest auch, wenn Du weißt, dass die Beiträge zu unrecht abgebucht werden, jedes mal einen Lastschriftrückläufer machen können/müssen!
Dann hätte sich mit Sicherheit auch alles viel schneller geklärt.
Im Übrigen solltest Du froh sein, dass Du die Beiträge von Beginn an zurück bekommen hast!
Meines Erachtens zählt auch hier die gesetzl. Verjährung, worauf die sich hätten berufen können.
Dann hättest Du lediglich für 3 Jahre plus den Rest des Jahres, wo es anfing, die Beiträge zurück bekommen.