Wir haben unser Haus vor 5 Jahren an unseren Sohn als Schenkung überschrieben, bezahlen keine Miete. Kann er das als Unterstützung steuerlich geltend machen?
Wir bezahlen keine Miete aber alle Nebenkosten einschliesslich der jährlichen Haussteuer. Als Ehepaar beziehen wir ca 1500 Euro/Monat Rente. Unser Wohnrecht ist jeweils bis zum Lebensende notariell vereinbart. Wir wüssten gerne ob er das mietfreie Wohnen als regelmässige Unterstützung für uns steuerlich geltend machen kann. Was müssen wir bei einem entsprechenden Vertrag beachten?
Danke für Ihre Hilfe.
5 Antworten
Zunächst mal wäre zu klären, wie hoch Eure eigenen Einkünfte sind - denn steuerlich abzugsfähig ist nur die Unterstützung bedürftiger Angehöriger. Alle Eure Einkünfte, die 623 € übersteigen, werden vom Höchstbetrag abgezogen.
Außerdem gehe ich davon aus, dass Ihr Euch bei der Schenkung das kostenlose Wohnrecht vorbehalten habt?
Nein. Er unterstützt Euch ja nicht. Stattdessen hat er von Euch ein Haus geschenkt bekommen (abzüglich des Kapitalwerts für das Wohnrecht).
Den Übertrgungsvertrag kann man nach 5 Jahren ohnehin nicht mehr ändern.
Das mietfreie Wohnen ist als Kompensation der Schenkung vereinbart und mmn. nicht absetzbar. Ich zahle meinem Sohn auch jedes Monat die Gasrechnuun dkann es auch nicht absetzen.
Das mietfreie Wohnrecht war eine Gegenleistung für die Übertragung des Hauses (gemischte Schenkung). Also eine Art Kaufpreis (Teilkaufpreis).
Bei 1.500,- Euro Rente (18.000,- pro Jahr), wäre außerdem auch nur ein kleiner Teilbetrag abzugsfähig, der 2*10.908,- = 21.816,- über 18.,000,- - 624,- = 17.376,- liegt.
Aber die mietfreie Wohnung war wie gesagt eine Art Kaufpreisersatz.
Welche Unterstützung? 😱
Euer Sohn erfüllt lediglich eure Bedingung zur Schenkung, was mit Sicherheit auch so im Grundbuch eingetragen wurde.
Und erhält dafür als Gegenwert euer Haus!
"Wir bezahlen keine Miete"
"Wir beziehen ca. 1.500 Rente"
Stand das da vorhin noch nicht?