Wieviel Miete kann man verrechnen, für einen Raum der nicht ganz zur Wohnfläche gehört, wird als Hobbyraum vermietet?
Aber er nicht so schlecht ist wie ein Keller? Trocken, aber nicht hell genug. Der Rest wird um € 10 pro Qm .
2 Antworten
Kannst Du Deine Frage etwas konkretisieren? Du hast einen Wohnmietvertrag. Was steht in diesem? Warum gehört dieser Teil des Kellers nicht zu Deiner Alleinnutzung? Ist es ein gemeinschaftich zu nutzender Raum?
Weil es Flächen gibt, die alle Mieter nutzen können; das steht auch in Deinem Wohnmietvertrag!
Das lese ich aus der Frage aber nicht heraus. Gemeinschaftlich genutzte Dinge sind auch niemals als € je m² anzurechnen. Sondern führen in den allermeisten Mietspiegeln zu einer höheren Miete je m² bei der vermieteten Wohnfläche. Anders ist das rechtlich auch nicht durchzusetzten.
Er ist nur für einen Mieter gedacht weil er seine Fahrräder etc unterbringen muss.
Daß Du als einziger Mieter Fahrräder besitzt, läßt doch nicht den Umkehrschluß zu, daß Du alleine diesen Keller nutzen darfst. Was ist, wenn ein anderer Mieter sich ebenfalls Fahrräder kauft, darf er dann diesen Raum nicht nutzen? Denk mal nach, bevor Du diesen Blödsinn schreibst!
Hobbyräume im Keller zählen üblicherweise nicht und nie zur Wohnfläche.
Sie dürfen ganz einfach nicht zu Wohnzwecken genutzt werden.
Nun gibt es aber Menschen, die in ausgebauten Kellern unter der zwei-Zimmer-Wohnung ihre Küche und ihr Schlafzimmer haben. Ich sehe das als rechtlichen Graubereich, der einer rechtlichen Überprüfung wahrscheinlich nicht standhalten würde.
Es gibt Menschen, die bereit sind, für einen Hobbyraum, in dem sie z.B. arbeiten oder ihrem Hobby nachgehen können, viel Geld zahlen. Wohnfläche wird es aber trotzdem nicht. Also gehe bei den 10 € auf 12 oder 13 € und lasse den Hobbyraum in der Flächenberechnung außen vor, was man ja auch in die Anzeige reinschreiben kann.
Thema wird das bei Mieterhöhungen zur ortsüblichen Miete aber nachdem jetzt, da das durch die Presse ging und so lange, bis der Staat das verbietet eh nur noch Indexmietverträge abgeschlossen werden, solltest du das auch machen und hast dann auch das Problem nicht.
Und wieso gehört er nicht zur Wohnfläche?