Wie wird ein Investment verbucht?
Hallo Commiunity! Ich hab‘ da mal eine echt knifflige Frage, die ist Witzigerweise weder bei Google noch bei Haufe oder bei Rechnungswesen– Hilfe finden konnte : Ich habe büschen demnächst Geld vom Großvater in eine Autohandels-GmbH investiert! Ich bin aber nicht Gesellschafter. Sondern habe der Firma das Geld gegeben um Dividende zu bekommen!! jetzt die Frage: das ist kein Darlehen (!!!!) sondern eine Investitionen und Beteiligungen. Wie wird das buchhalterisch nun verbucht? Einfach als „Investition“ auf das Bankkonto des Empfängers? Fragt das Finanzamt nicht „woher das Geld kommt“??? Der Autohändler hat nämlich Panik dass das Finanzamt davon Steuern haben will wie Umsatzsteuer oder Körperschaftssteuer. Jetzt hat er mich gefragt. Danke 🙏🏾
6 Antworten
Du müsstest Doch einen Vertrag gemacht haben.
Da sollte enthalten sein, in welcher Form das geschehen ist. Wenn nicht als normales Darlehen, aber gegen eine Gewinnbeteiligung, so müsste es eine stille Beteiligung sein (typisch, oder atypisch).
Verbuchen muss es ja Dein Vertragspartner, nicht Du. Für den Vertrag kann ich aber nur zu einer Beratung durch einen Fachkundigen raten.
Du hast Dich an einer GmbH beteiligt. Da gibt es Gewinnausschüttungen (Dividenden).
Deine Beteiligung wird beim Unternehmen als Kapitaleinlage (Stammkapital und Kapitalrücklagen) verbucht und bei Dir als Kapitalanlage.
Die Dividende verbucht das Unternehmen als Gewinnausschüttung und Du als steuerpflichtigen (25%+Soli+KiSt) Kapitalertrag.
Wo liegt das Problem? Mit Umsatz- und Körperschaftsteuer hat das nichts zu tun.
Wo Du das Geld für die Beteiligung hergenommen hast, wird erst zu Nachfragen führen, wenn der Betrag so hoch war, dass er nicht zu Deinen Einkommensverhältnissen passen kann.
Nachtrag: Sei vorsichtig, Autohändler sind wie früher die Pferdehändler. Das gilt in besonderem Maße, wenn der Firmeninhaber so argumentiert wie hier.
Warum will er Dein Geld nicht in der Bilanz haben. Wenn es kein Fremdkapital sein soll (vulgo "Schulden") dann eben als Eigenkapital. Ein hohes Eigenkapital ist immer gut und macht kreditwürdig.
In die Bilanz muss Dein Geld auf jeden Fall. Bestehe darauf und auf einen schriftlichen Vertrag oder verlange das Geld sofort zurück.
Eine Erhöhung des Stammkapitals muss notariell beurkundet werden. Da hast Du dann sowieso eine Urkunde.
Einfach Abschreiben !
Ein stiller Gesellschafter werde ich nicht denn wäre ich Miteigentümer ohne Stimmrecht in der Firma eingetragen
Stille Gesellschafter sind keine "Miteigentümer ohne Stimmrecht". Sie sind überhaupt keine Eigentümer.
Ich will nur investieren
Das tut ein stiller Gesellschafter.
Du hast dich an dem Unternehmen still beteiligt. Es erhöht sich also auf der Sollseite die Bank und auf der Habenseite ... tja, hängt davon ab. Atypisch oder typisch stille Beteiligung ist das Stichwort. Wenn du wirklich nur eine Gewinnbeteiligung bekommst wird es eine Position, die dem Eigenkapital zugerechnet wird. Wenn es (aus sicht der GmbH) mehr Fremdkapitalcharakter hat, erhöhen sich die (langfristigen) Verbindlichkeiten.
So oder so habt ihr sicher einen Vertrag darüber gemacht und die Zuordnung zum Eigen- oder zum Fremdkapital hängt davon ab.
Was genau willst du? Ihm Geld geben, das er nicht als Fremdkapital ausweist und für das du nur dann etwas bekommst, wenn er Gewinn macht. Und das, obwohl er - z. B. weil er sich ein zu hohes Gehalt auszahlt oder weil er schlecht wirtschaftet kaum Eigenkapital hat. Dir ist das Totalverlustrisiko bewusst, oder?
Was will der Autohändler? Ein patriarchisches Darlehen und weil er selbst keines reinstecken will oder (genau so schlimm) keines hat, nimmt er gerne deines.
Wenn kein Darlehen, wenn also Atypisch stille Beteiligung, ist es logischerweise eigenkapitalersetzend. Das bedeutet, dass alle vor dir ihr Geld bekommen.
Wenn der Autohändler und du verschiedene Sachen wollen, solltest du von der Idee Abstand nehmen. So einfach ist das.
Danke . Bei Haufe und ReWe-Portal konnte ich auch die Abgrenzung sehen: Wenn es sich um ein Darlehen handelt dann ist es ja eine Verbindlichkeit und kommt auf die Passivseite. Also Fremdkapital. Wenn es sich um eine Investitionen handelt wie zum Beispiel Wagniskapital dann kommt es auf die Aktivseite der Bilanz als Umlaufvermögen. Soweit ok! Jetzt ist die Praxis: Wir wollen einen Investitions-Vertrag machen bei dem ich dem Autohändler das Geld als Investitionen gebe und ich bekomme im Gegenzug monatlich eine Dividende von sagen wir mal 10 % seiner Gewinne. Wichtig ist jedoch dass das kein Darlehen ist weil sonst wäre ja der Autohändler in seiner Bilanz ......“verschuldet.“ Oder ?? Ich meine, wenn beispielsweise eine große Kapitalgesellschaft wie Union investment auf der ganzen Welt 100 Milliarden $ an Vermögen verwaltet und investiert dann ist diese Firma ja nicht mit den 100 Milliarden $ „verschuldet.“ Sehe ich das richtig?
Du hast es noch nicht verstanden.
Du buchst auf jeden Fall auf beiden Seiten der Bilanz. Ich zitiere nochmals Rat2010:
Es erhöht sich also auf der Sollseite die Bank und auf der Habenseite ... tja, hängt davon ab
Was du da mit Wagniskapital und Umlaufvermögen schreibst, ist bullshit. Auf der Aktivseite (= Soll) wird der Geldzufluss gebucht (per Bank) und sonst gar nichts.
Auf der Passivseite (= Haben) stellst du durch deine Buchung dar, ob es bei der GmbH Eigen- oder Fremdkapital werden soll.
Im Übrigen: Wieso machst du dir als stiller Gesellschafter eigentlich Gedanken darüber, wie die GmbH das bucht? Die hat dafür ihren Buchhalter oder Steuerberater, und die werden dafür bezahlt, sich ihren Kopf zu zerbrechen!
PS: Ein stiller Gesellschafter werde ich nicht denn wäre ich Miteigentümer ohne Stimmrecht in der Firma eingetragen. Ich will nur investieren!