Buchhaltung für Blogger - wie werden Sacheinnahmen korrekt verbucht?
Hallo,
da ich zu diesem Themenkomplex bislang sehr unterschiedliche Auffassungen gehört habe, möchte ich einfach mal nach euren Gedanken fragen.
A. arbeitet als Bloggerin. Sie verdient Geld durch gesponserte Artikel und kann gelegentlich Produktmuster, die sie zum Beschreiben und Beurteilen erhält, nach dem Verfassen des Blogartikels behalten. Darüber hinaus betreibt sie auch einen Reiseblog. In diesem Rahmen bekommt sie gelegentlich Unterkünfte (Hotelzimmer, Ferienwohnungen) von Reiseveranstaltern zur Verfügung gestellt. Im Gegenzug wird die Unterkunft im Blog beworben.
Für die Buchhaltung ergeben sich daraus folgende Fragen:
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Wenn ein Produktmuster gestellt wird (z.B. Handy), muss dies vermutlich als Einnahme angesehen werden. Welchen Wert legt man zugrunde? (Katalogpreis / unverbindliche Preisempfehlung des Herstellers oder gängiger Straßenpreis z.B. von Amazon?) Unterfrage: Muss Umsatzsteuer abgeführt werden?
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Wenn die Bloggerin als Reisebloggerin eine Urlaubsreise "gesponsert" bekommt (d.h. Unterkunft wird kostenfrei zur Verfügung gestellt):
- Muss auch dies als Einnahme gewertet werden?
- Wenn ja, können dann auch die Ausgaben während der Reise geltend gemacht werden? Privat-PKW mit 30 Cent/km, Parkgebühren, Verpflegungspauschalen usw.?
- Wenn es ein Reiseblog ist, der explizit "Reisen mit Familie" zum Thema hat, wird das Finanzamt bei jeder Reise vermutlich einen Anteil von Privatvergnügen erkennen. Ich habe gelesen (z.B. hier: http://www.finanzfrage.net/frage/urlaubskosten-als-reiseblogger-von-der-steuer-absetzen), dass ein Splitting in privat/geschäftlich grundsätzlich geht. Welche Anteile für privat/geschäftlich würde man konkret und halbwegs realistisch annehmen?
- Wie würde sich ein Privatanteil auf die Einnahmen-Buchung und auch für die Kosten der Reise in der Buchhaltung auswirken?
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Wenn die Bloggerin für die Vorstellung im Blog in einem Restaurant essen geht, womöglich mit Kindern (wegen Schwerpunktthema Familienfreundlichkeit): Ist dies als Betriebsausgabe steuerlich abziehbar? Grund des Restaurantbesuches ist primär die Vorstellung im Blog mit Fotos und Beschreibung. Ein privates Sattwerden ist aber nicht zu leugnen.
Ich bin gespannt auf Eure und Ihre Meinungen und Einschätzungen!
1 Antwort
Grundsätzlich dürfte die Bloggerin einkommensteuerlich einer selbstständigen schriftstellerischen (freiberuflichen) Tätigkeit (EStG § 18) nachgehen.
Einnahmen sind dann alle Einnahmen, die ihr im Rahmen ihrer selbstständigen Tätigkeit zufließen (EStG § 8). Ebenso sind alle damit verbundenen Ausgaben Betriebsausgaben (EStG $ 4 Abs. 4)/Werbungskosten (§ 9). In den §§ ist auch jeweils festgelegt, welche Kosten wie abzurechnen sind - beispielsweise Fahrkosten, Verpflegungspauschale usw.
Das Problem dürfte nur sein, überzeugend die betrieblich veranlassten Kosten von den privaten abzugrenzen. Hier würde ich grundsätzlich getrennte Rechnungen verlangen (beispielsweise für Essen im Restaurant, Hotelübernachtung).
Dennoch bleibt bei Dienstreisen die Abgrenzung zwischen beruflicher und privater Sphäre (beispielsweise Sonnenbaden am Strand...). Hier hilft zumindest ein Blick in einschlägige Urteile.
Wenn die Bloggerin Warenmuster zur Verfügung bekommt, sind diese keine Einnahme und umsatzsteuerlich auch nicht relevant (UStG § 3 Abs. 1b Nr. 3).
Da hier aber noch viele Detailfragen zu beachten sind, würde ich an ihrer Stelle unbedingt einen Experten hinzuziehen. Allein im Rahmen eines solchen Kommentars hier sind keine persönlich-verbindlichen steuerlichen Aussagen möglich und zulässig.