WG wie viele Besichtigungen muss ich dulden?
Hallo,
ich wohne aktuell in einer 4er Wg, aus der ich demnächst ausziehen möchte.
Als wir beim letzten Mal für ein freies Zimmer gecastet haben wollte ein Mitbewohner 8 Castings hintereinander weg machen also ein Aufwand von 8 Stunden. Damals war das zu vermietende Zimmer allerdings schon länger frei und man musste die Castings nur mit den verbleibenden Mitbewohnern absprechen.
Wenn ich ausziehe würde ich bis zum letzten Tag wohnen bleiben da ich keine doppelte Miete etc zahlen will.
Wie sieht es aus, wie viele Termine muss ich in der Woche dulden? Muss ich zwingend Termine am Wochenende zulassen?
Alle 4 sind gleichberechtigte Mieter.
Würde mich gern auf die Sache vorbereiten
1 Antwort
Das lässt sich durchaus auf die WG-Situation übertragen, soweit Du an diesen Castings in irgeneiner Form beteiligt werden sollst.
Das Landgericht Frankfurt am Main urteilte: Gemeinsam mit Miet- oder Kaufinteressenten darf der Vermieter normalerweise dreimal im Monat für jeweils 30 bis 45 Minuten die Mieterwohnung besichtigen (Aktenzeichen: 2/17 S 194/01)
Ist die Frage ob das so praktikabel ist, wenn wir bei dem letzten Zimmer locker 30 Leute hier hatten innerhalb von nem Monat. Aber gut das ich definitiv nein sagen kann.
Suchbegriff : wie viele Besichtigungstermine muss Mieter dulden