Minijob und Job auf Honorarbasis
Ich habe seit diesem Monat einen Minijob (450€-Basis), bei dem ich etwa 400€ im Monat verdiene und übe eine selbstständige Tätigkeit auf Honorarbasis als Kursleiter an Schulen aus, womit ich durchschnittlich 200€ verdiene. Inwiefern und in welcher Form muss ich Sozialversicherungsbeiträge (Krankenvers, Rentenvers., ALvers.) zahlen, d.h. wo muss ich die Jobs anmelden, wie zahle ich Abgaben, muss ich eine Einkommensteuererklärung machen? Wäre dankbar für eure Antworten!!
1 Antwort
bei dem 450,- Euro Job werden alle Abgaben vom Arbeitgeber getragen. Diese Einnahmen haben in einer eigenen steuererklärung nichts zu suchen.
Kursleiter auf Honorarbasis ist selbständige Tätigkeit, dazu erstellt man eine Ainnahmen - Ausgaben-Überschussrechnugn am Ende des Jahres, das Ergebnis gehört in die Steuererklärung
Wovon leben sie? nur von diesen Einnahmen? Für die frage der Krankenversicherungsbeiträge ist nämlich interessant, ob Familienversicherung besteht, oder KV der Studenten, oder durch ALG II.
nein !
mit Überschreiten der 450 EUR endet auch für Studenten die Familienversicherung. Wenn noch unter 30 und unter 14 Semester, komm t hier die Studentische KV zum Zuge (80 EUR).
Gruss
Barmer
Ich bin Studentin und bis jetzt familienversichert, da ich vorher keinen Job nebenher hatte. Da ich im nächsten Jahr mein Studium beende und nur noch meine Abschlussarbeit schreibe, habe ich seit diesem Monat diese beiden Jobs.