ALG1 UND WOHNGELD?

2 Antworten

Hallo,

ja natürlich könnt ihr Wohngeld beantragen.

......da ihr beide einen sogenannten Mischhaushalt bildet, d.h. der Haushalt wird von dir als Wohngeldberechtigte und von deinem Freund als (?)Nichtwohngeldberechtigten bewohnt, wird die Miete oder Belastung anteilig berechnet.

Wohngeld gibt es als Zuschuss zur Miete (und eine solche zahlst Du nicht).


SchubertKarina 
Beitragsersteller
 10.10.2018, 12:09

Müsste ich in dem Fall einen Mietvertrag aufsetzten?