Sollte deine Hausbank aufgrund der Kreditanfrage eine SCHUFA-Auskunft eingeholt haben, so wissen andere Banken Bescheid, falls sie auch eine Auskunft einholen.

Die SCHUFA ist die einzige Möglichkeit, von einer Anfrage zu erfahren.

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I.d.R. bekommt eine neue TAN-Liste, wenn nur noch 10 Nummer offen sind. Evtl. ist die neue TAN-Liste in der Post untergegangen.

Wenn du unter dem Reiter "TAN-Verwaltung" deine aktuelle Liste sperrst, bekommst du automatisch eine neue zu, so kenne ich es von meiner Bank.

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Altgold ist alles, was Gold enthält, aber seinen "Zweck" schon erfüllt hat. Dies können alte Goldzähne, alter Schmuck oder defekte/überholte technische Bauteile, die Gold enthalten (alte Prozessoren, usw.), sein.

Gold ist Gold, der Wert also der gleiche. Muss jedoch das Gold von einem anderen Material getrennt werden, so kann der Preis gedrückt werden. Alles Verhandlungssache!

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Die Bank kann sehen, wie viele Konten und Kreditkarten du hast, sofern sie der SCHUFA gemeldet wurden. Welche Kreditkarte über welches Konto abgerechnet wird, kann in der SCHUFA nicht gesehen werden.

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Die Dispoversicherung ist oft nicht nur überflüssig, sondern auch noch teuer. Gerade bei älteren Menschen steigt der Beitrag überproportional, während der Bedarf geringer ist! Im Grunde wird wie bei einer Restkreditversicherung der Kredit abgesichert. Im Todesfall gleicht die Versicherung den Dispokredit aus. Niemand sollte eine abschließen!

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Dieser nicht verrechnete Verlust bleibt solange bestehen, bis er mit einem realisierten Gewinnn verrechnet werden kann. Die Kursgewinne werden erst verrechnet, dann fallen sie in den Freistellungsauftrag und dann erst werden sie steuerpflichtig.

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In den allermeisten Fällen ist das leider nicht so. Das fürs Elterngeld zugrundegelegte Netto ist oft deutlich niedriger. Du bekommst statt der angepriesenen 67 Prozent im Schnitt nur 58 Prozent des Nettogehalts. Der Grund sind zahlreiche Abzüge: Nur das Erwerbseinkommen wird berücksichtigt – Sozialleistungen wie Arbeitslosengeld, Kurzarbeitergeld, Renten, Stipendien oder BAföG zählen nicht dazu. Auch Weihnachts- und Urlaubsgeld sowie steuerfreie Einnahmen (zum Beispiel Trinkgelder, Sonntagzuschläge) werden nicht angerechnet - ein besonderer Nachteil für Arbeitnehmer in Service- und Pflegeberufen. Und wer einen Teil seines Gehaltes in eine private Altersvorsorge umwandelt, muss dies ebenfalls berücksichtigen. Bezahlte Überstunden oder Provisionen hingegen werden mitgezählt. Wer sich also vor der Geburt seine Überstunden ausbezahlen lässt, anstatt sie abzufeiern, erhöht sein späteres Elterngeld.

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