Kürzung Arbeitslosengeld bei Einspeisevergütung

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Beim Bezug von Arbeitslosengeld I werden nur Einkommen aus Arbeit angerechnet, wobei hier ein Freibetrag von 165 Euro gilt. Die Einspeisevergütung aus der Solaranlage spielt hier keine Rolle. Solltest Du später in Alg II (= Hartz-IV-Bezug) rutschen wäre das anders, hier werden die Einnahmen angerechnet.

Solange man nur ALG 1 bekommt wird nichts angerechnet.