Kürzung Arbeitslosengeld bei Einspeisevergütung
Ich habe eine Solaranlage und bin demnächst Arbeitslos. Werden die Einnahmen der Solaranlage beim Arbeitslosengeld angerechnet? Wenn ja bis zu welchen Betrag und können die Abschreibungen der Anlage davon abgezogen werden
Danke
2 Antworten
Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet
Beim Bezug von Arbeitslosengeld I werden nur Einkommen aus Arbeit angerechnet, wobei hier ein Freibetrag von 165 Euro gilt. Die Einspeisevergütung aus der Solaranlage spielt hier keine Rolle. Solltest Du später in Alg II (= Hartz-IV-Bezug) rutschen wäre das anders, hier werden die Einnahmen angerechnet.
Solange man nur ALG 1 bekommt wird nichts angerechnet.