Wie müssen Landwirte die Einnahmen für eigene Produkte versteuern?
Nehmen wir beispielsweise einen Hofladen - wie wird der Wert z.B. der Gewinn von Eiern, die aus eigener Zucht stammen beispielsweise angesetzt. Man kann ja nicht genau sagen, was ein Ei in der "Herstellung" kostet. Gilt ja eigentlich für alle dort angebotenen Produkte, wie z.B. Milch, Honig und Käse!
2 Antworten
Hier gibt es zwei Sichten: eine steuerliche und eine betriebswirtschaftliche.
Bei der steuerlichen Sicht geht nicht darum, welche Kosten ein konkretes Ei verursacht, sondern welche Bilanz auf dem gesamten Hof besteht. Hierzu tragen natürlich Einnahmen aus dem Verkauf positiv und Ausgaben für die Fütterung und den Unterhalt der Hühner, die Instandhaltung des Hühnerstalls, sowie die Kosten für den Vertrieb bei. Die Berechnung erfolgt nach den Grundsätzen aus §13 und §13a EStG. Daher sind ja in der Anlage L auch landwirtschaftliche Flächen, Gebäude und Tierbestände aufzuführen. Kleinere Betriebe können etwas vereinfacht nach §13a EStG bilanzieren, wenn sie die genannten Bedingungen erfüllen.
Bei der betriebswirtschaftlichen Sicht muss man Kostenarten aufschlüsseln, damit sie einer Hühnerhaltung zugeordnet werden können. Weiterhin würde man Gemeinkosten berechnen, die anteilig auf den Hühnerbetrieb umgelegt werden. Damit ergeben sich die Kosten für die Hühnerhaltung insgesamt (Erwerb der Tiere, Haltung, Aufzucht, Tierarzt, Gebäude, Futter, Qualitätssicherung, Verpackung, Vertrieb, Personal, Versicherungen, ...).Teilt man dies durch die Anzahl der zu verkaufenden Eier abzüglich einem Prozentsatz für Ausschuss, so erhält man einen Kostenbetrag pro Ei. Durch Aufschlag der erforderlichen Marge ergibt sich der Verkaufspreis, bzw. rückgerechnet kann man mit den Kosten und einem gegebenen Verkaufspreis bestimmen, ob das Geschäft wie gewünscht profitabel war.
Richtig.....aber: sie bilanzieren nicht nach § 13a, sondern sie ermitteln ihren Gewinn nach § 13a. Bilanzieren kann man nur nach § 5 und nach § 4 (1) EStG.
Die Anlage L ist nicht meine Baustelle, es gibt hier im Forum allerdings einige Steuerexperten, die dir da weiterhelfen können, ansonsten würde ich es bei einem Steuerberater oder beim Finanzamt versuchen.
Wenn ich da anrufe bekomme ich meistens freundliche und verständliche Auskunft, sollte mal etwas unklar sein. ^^
Was soll er beim Finanzamt? Ich die Anlage L besorgen? Das geht via Elster sicherlich bequemer.