Darf ich mein Umsatz ausgeben?
Guten Tag,
ich bin neu in der Selbständigkeit(Kleinunternehmer) und wollte mal fragen ob ich meine erwirtschaften Umsätze ausgeben darf oder nicht. Die Umsätze weiter investieren darf man ja z.B für neue Produkte oder? anderes Beispiel: ich habe diese Woche 2000€ Umsatz gemacht darf ich diesen Umsatz für private Zwecke benutzen oder nur den Gewinn pro Artikel ? z.B 30€ Und wie sieht es aus wenn ich mein Konto z.B bis 500€ überzogen habe und meine Einnahmen von 600€ darauf überwiesen werden, dann verschwinden ja die 500€ sozusagen. Will das finanzamt diese 500€ ?
würde mich sehr über hilfreiche Antworten freuen
4 Antworten
Du DARFST den Umsatz durchaus für private Zwecke ausgeben, es gibt kein Gesetz, welches das verbieten würde. Allerdings hast Du dann kein Geld mehr übrig, um neue Ware zu kaufen oder sonstige betriebliche Kosten zu bezahlen - das wäre dann das schnelle Ende der Selbständigkeit.
Deine zweite Frage allerdings ist schlicht unsinnig. Wenn Du der Bank gegenüber 500 € Schulden hast - nichts anderes ist ein negativer Kontostand - und ein Kunde überweist Dir 600 € auf dieses Konto, dann "verschwindet" gar nix, sondern Deine Schulden bei der Bank werden getilgt und Du hast ein Guthaben von 100 €.
Warum sollte das Finanzamt jetzt den Tilgungsbetrag haben wollen??
Das Finanzamt erhebt Steuern auf Gewinne, es zieht keine Tilgungsbeträge ein.
Wenn das Wirtschaftsjahr zu Ende ist, ermittelt Du Deinen Gewinn mittels Einnahme-Überschuss-Rechnung und versteuerst diesen.
Die Vorschreiber haben aber schon Recht. Deine Fragen zeigen deutlich, dass Dir das Grundverständnis fehlt, welches ein Unternehmer unbedingt braucht. Du solltest Dir daher dringend ein gerüttelt Maß an Grundwissen aneignen. Ein Existenzgründerseminar sowie das gründliche Studium von geeigneter Literatur oder zumindest Webseiten wäre das Mindeste, was ich anraten würde - das hättest Du besser VOR Gründung absolviert.
Wenn ich Deine Fragestellung betrachte - kann ich nur sagen .... bitte beende schnellstens Deine Selbstständigkeit, bevor Du in der Schuldenfalle gelandet / gefangen bist.
Private Ausgaben kannst Du tätigen, wenn Du alle geschäftlichen Verbindlichkeiten befriedigt hast.
Ich möchte keine Prophezeiungen und keine Alibi Unternehmer die meinen zu schreiben ich soll meine Selbständigkeit aufgeben. Wenn man nicht einfach auf meine Fragen eingehen kann, dann einfach die Tasten inruhe lassen
Tut mir leid Bill Gates... ich beende meine Selbstständigkeit weil ihr es sagt!
Du kannst mit dem Geld auf dem Konto machen was Du willst.
Die Zinsen für Kontoüberziehungen sind auch Abzugsfähig, aber nicht, wenn sie durch Privatentnahmen entstanden sind.
Besteuert wird der Jahresgewinn, also die Summe aller Einnahmen, abzüglich aller Betriebsausgaben.
Vollkommen richtig. Ich hätte sorgfältiger und ausführlicher sein sollen.
Bei dieser Frage vespreche ich Dir nur eine Sache:
Lange wirst Du kein selbstständiger sein, versprochen!
Wer Umsätze ausgeben will, ist schneller pleite, als man gucken kann!
Aha:
"Ich möchte keine Umsätze ausgeben!"
Deine Titelfrage:
"Darf ich mein Umsatz ausgeben?"Und im Text:
"ich habe diese Woche 2000€ Umsatz gemacht darf ich diesen Umsatz für private Zwecke benutzen"
So, so, Du willst das also nicht ausgeben, warum fragst Du denn danach?
Und nein, sorry, meine Prophezeiung lautet weiterhin:
Wegen Pleite/Zahlungsunfähigkeit geschlossen.
Wie gesagt freue ich mich nur über hilfreiche Antworten:)Und die Fragen hast du anscheinend auch nicht verstanden. Ich möchte keine Umsätze ausgeben! Und dir verspreche ich das ich noch lange selbstständiger bleibe.
...zuzüglich Sondersachverhalte wie z.B. 30% der Bewirtungskosten, private Nutzung von Gegenstände oder Leistungen, zuzüglich der Anschaffungskosten für Anlagevermögen abzüglich Abschreibungen.
Abzüglich Darlehensaufnahmen zuzüglich Tilgungen.