Kann man die Mwst von Verpackungen abziehen?
Hey Leute,
ich hätte einigen Fragen. Und zwar, wenn ich beispielsweise einen Artikel für 1euro inkl Mwst kaufe und für 10euro inkl kostenlosen Versand und inkl Mwst verkaufe. Dann wären es ja Netto 8,40euro (1,60 euro Mwst). Die gezahlte Mwst (Vorsteuer) bei einem EK von 1euro wären 0,16euro. Der Karton kosten auch 1 euro inkl Mwst, sprich 0,19euro gezahlte Mwst.
Dem Finanzamt (monatlich) müsste ich dann die Differenz der Mwst, sprich 1,60euro - 0,16euro (Vorsteuer) = 1,44euro geben. Kann ich auch die Mwst von 0,16euro für die Verpackung von den 1,44euro abziehen ? Oder wird die gezahlte Mwst für die Verpackungen, z.B. im Januar 100 Kartons gekauft aber nur 50 verbraucht, komplett gegengerechnet? Oder nur die 50 ?
Wie sieht es mit dem Versand aus z.B. Hermes? Kann ich die im Monat angefallende Mwst für die Versandkosten gegenrechnen?
Danke euch !
Lg
2 Antworten
Die Umsatzsteur wird nicht pro Stück, sondern monatlich (für die Umsatzsteuervoranmeldungen) bzw. jährlich für die Jahreserklärung berechnet.
Wenn Du 100 Kartons kaufst für 119,- Euro sind das 100,- euro Verpackungskosten und 19,- Euro Vorsteuer.
Ebenso der Einkauf der waren usw.
Dadurch kann es auch mal ein Guthaben ergeben, was dann vom Finanzamt erstattet wird.
Für den Abzug der Vorsteuer brauchst Du eine Rechnung mit ausgewiesener Mehrwertsteuer und eine Verwendung der bezahlten Leistung für das Unternehmen.
Du kaufst 100 Kartons, dann kannst Du die volle Vorsteuer abziehen, wenn Du die Rechnung enthältst. Verwendest Du die Kartons dann nicht für das Unternehmen, dann muss unter Umständen eine unentgeltliche Wertabgabe angesetzt werden.