Eigene Teppichherstellung, Markenrechtsverletzung?
Hallo zusammen, ich habe ein Kleinunternehmen gegründet und stelle auf Anfrage Teppiche in Handarbeit her. Das heißt Privatleute oder Firmen können mir ihr Wunschdesign oder Firmenlogo senden und ich stelle es Ihnen als Teppich her. Jetzt kann es vorkommen, dass Privatleute, beispielsweise einen Teppich mit dem Nike-Emblem haben wollen. Meine Teppiche sind mit einem Label meines Unternehmens versehrt, also unten drunter würde nicht Nike oder ähnliches stehen.Wenn überhaupt würde so ein Teppich nur auf Anfrage erstellt werden und nicht auf „Vorrat“.
Jetzt die Frage. Fällt dies unter Markenrechtsverletzung wenn ich Teppiche mit anderen Logos ohne Lizens verkaufe würde?
Ich habe im Internet nicht viel gefunden was gegen die Verletzung des Markenrechts sprechen würde außer dies hier:
„Das geht sogar soweit, dass bei einer gemischten Nutzung (die künstlerisch und wirtschaftlich motiviert ist), oft das Grundrecht der Meinungsfreiheit oder Kunstfreiheit dafür Ausschlag geben, dass die Verwendung zulässig ist.“
Aber trifft dies auch auf meinen Fall zu?
Vllt kann mir ja jemand helfen und Auskunft geben.
Danke!
Tatsächlich gibt es in dem Teppich Bereich sehr viele Leute die Logos oder bekannte Motive herstellen. Beispielsweise Figuren aus Video Spielen, Markenlogos, Vereinslogos usw. Das jeder dieser Künstler die nötige Lizens dafür hat bezweifle ich. Ich weiß nicht ob es einen Unterscheid dabei gibt diese für „privat“ herzustellen und dann quasi Bar oder über PayPal „Familie und Freunde“ an jemanden zu verkaufen um dem „offiziellen Charakter“ und der Rechnung aus dem Wege zu gehen, oder ob bereits bei Herstellung für privat ohne gewerblichem Gedanken, zumindestens offiziell, der Verstoß vorhanden ist
2 Antworten
Du solltest in Deine Verträge mit den Kunden eine Klausel aufnehmen, in der Dir mit Auftragserteilung zugesichert wird, dass die Wunschlogos und -abbildungen "frei von Schutzrechten Dritter" sind und dass im Fall von Verletzungen solcher Schutzrechte der Auftraggeber Dich von Ansprüchen der Schutzrechtinhaber freistellt.
Das sorgt dafür, dass Du für die Produktion eines Teppichs auf jeden Fall Dein Geld bekommst, auch wenn später festgestellt würde, dass dadurch Schutzrechte Dritter verletzt wären, sowie werden dadurch Ansprüche gegen Dich auf den Auftraggeber abgewälzt.
Wenn Du eine kritische Karikatur auf einen Teppich bringst, in dem ein Puma auf einer Schaukel, die dem Nike-Logo ähnlich sieht, sich ausruht, und auf der Straße darunter drei parallele Streifen zu sehen sind, dann kann das vielleicht als künstlerische Freiheit verstanden werden, auch wenn Du den Teppich dann verkaufst. In Deinem Fall ist diese Art der Interpretation jedoch nicht gegeben, d.h. es wäre eine lizenzpflichtige Nutzung.
Unabhängig von einer eigenen Prüfung bei Dir in Bezug auf Schutzrechte, solltest Du jedoch die genannte Klausel in Deine Verträge aufnehmen, um Risiken zu vermeiden.
Tatsächlich gibt es in dem Teppich Bereich sehr viele Leute die Logos oder bekannte Motive herstellen. Beispielsweise Figuren aus Video Spielen, Markenlogos, Vereinslogos usw. Das jeder dieser Künstler die nötige Lizens dafür hat bezweifle ich. Ich weiß nicht ob es einen Unterscheid dabei gibt diese für „privat“ herzustellen und dann quasi Bar oder über PayPal „Familie und Freunde“ an jemanden zu verkaufen um dem „offiziellen Charakter“ und der Rechnung aus dem Wege zu gehen, oder ob bereits bei Herstellung für privat ohne gewerblichem Gedanken, zumindestens offiziell, der Verstoß vorhanden ist
Jemand läßt einen Tiger auf den Teppich drucken und dann kommt "Tiger Brands" aus Johannesburg und will Dich wegen Urheberrechtsverletzungen verklagen. Das war Dir nicht bewußt und hätte auch größere Aufwendungen erfordert, um abschließend die Frage nach der markenrechtlichen Behandlung des Tigers zu klären.
Also "gewährleistet der Auftraggeber, dass die verwendeten Bildmaterialen frei von Schutzrechten Dritter sind und stellt Dich von Ansprüchen Dritter frei", d.h. übernimmt die Verantwortung dafür, wenn es doch zu einer Schutzrechtsklage kommen sollte.
Du kannst manche Dinge nicht vermeiden, aber Du kannst das Risiko übertragen. Wichtig ist nur, dass eine entsprechende Klage nicht bei Dir im Rahmen einer Auftragsarbeit hängen bleibt. In einem anderen Kommentar habe ich die drei erlaubten Fälle aufgeführt.
Du kannst nur Teppiche mit Logo herstellen , wo die Auftraggeber Dir vorher schriftlich bestätigt haben , das geistige Eigentum zu besitzen an dem entsprechendem Motiv
Das stimmt so nicht ganz. Man kann durchaus Teppiche mit geschützten Logos herstellen, wenn
- der Auftraggeber die Nutzungsrechte für diese Verwendung des Logos besitzt (und nicht Eigner der Urheberrechte ist)
- der Auftraggeber zusichert, dass das zu verwendende Logo frei von Schutzrechten Dritter ist und den Auftragnehmer von Ansprüchen Dritter freistellt
- der Auftragnehmer eine eigene künstlerische Schöpfung unter Verwendung des Logos herstellt, das als eigenes Werk (und nicht nur die Wiedergabe des Logos) gilt, z.B. im Rahmen der Maßgaben von §51a UrhG.
Wie würden sie diesen Fall einschätzen
Micky Maus und Chanel würden nie die Nutzungsrechte abtreten
und da ist es möglich diese Logos zu nutzen ?
Mickey Mouse zu mischen mit Harley Davidson Logo und Fendi ? als Beispiel ?
Wenn das ein eigenständiges Werk mit eigener Schöpfungshöhe wird, dann ist das in der Tat möglich. Es geht hier um die Abwägung von Markenrecht und Urheberrecht. Dies ist im Einzelfall zu prüfen.
Malst Du ein Harley Davidson Logo, auf dem ein Marlboro-Man sitzt, in einem Kunstwerk (Unikat), das Du als kritisch für die Road-Movie-Romantik-Kultur siehst, dann ist das rechtlich ok. Verkaufst Du Tausende T-Shirts damit, wirst Du aufgrund der gewerblichen Nutzung ein markenrechtliches Problem bekommen. Es kommt daher auf die Art des Werks und seine Nutzung an.
Aber die Klausel „frei von Schutzrechten durch Dritter“ würde doch im Grundsatz nur sagen, dass der Kunde davon ausgeht oder? Also bei einem, um jetzt bei den Beispiel zu bleiben, Nike Logo ist es ja eigentlich ziemlich klar das die Firma nicht daran interessiert ist, dass andere Leute mit ihrem Logo Geld verdienen. Selbst wenn der Kunde mir „bestätigt“ das Logo sei frei von Schutzrechten.