Erbe will in die geerbte Wohnung einziehen- Mietvertrag verfassen??
Wir sind 4 Erben eines Hauses mit 3 Wohnungen. Ein Erbe will in einer der Wohnungen einziehen. Was ist bei einem Mietvertrag zu beachten?
5 Antworten
Da ist eniges zu bedenken.
Ihm gehört ein Viertel. Für dieses Viertel ist er als Miteigentümer für alle Kosten mit verantwortlich, angefangen bei Grundssteuer bis fälliger Sanierungen. Ebenso steht ihm ein Viertel der Einnahmen zu.
Er schuldet eine Nutzungsentschädigung für die Differenz zwischen seinem Eigentumsanteil (1/4) und dem tatsächlich benutzten Anteil (1/3). In dieser sollte ein Anteil für sämtliche Nebenkosten des Differenzbetrages enthalten sein. Wie man das genau rechnen soll, weiss ich auch nicht.
Ich hatte mal einen Fall, wo das Sozialamt 11% als Instandshaltungsrücklage berücksichtigt hat. Mehr weiss ich jetzt auch nicht, und die Logik ist ja mathematisch schon etwas herausfordernd.
Dann muss er die Wohnung mieten und den Unterschied zu seinem Teil den anderen bezahlen. Wenn die Wohnung einen Drittel des ganzen ist besitzt er 25 % davon.
Dass sich Eure Vorstellungen dort wiederfinden.
Hat die erbengemeinschaft schon eine steuernummer und einen steuerberater?
Daß alle einverstanden sind.