Wie lang kann Arbeitgeber bei personellem Notstand Urlaub verwehren?
Kann es möglich sein, daß man 9 Mt. durchgehend arbeiten muß u. keinen Urlaub kriegt, weil Engpass beim Personal besteht?
3 Antworten
Wie alles ist auch der Urlaub in diesem Lande geregelt und zwar im Mindesturlaubsgesetz (Bundesurlaubsgesetz, BUrlG). Dort steht geschrieben, dass der Urlaub im Kalenderjahr zu gewähren ist "zu dem er gehört". Sprechen dringende betriebliche Belange dagegen kann der Urlaub auf das nächste Kalenderjahr übertragen werden, muss aber in den ersten drei Monaten gewährt und genommen werden (§7 BUrlG).
Mein juristischen Laienvderständnis interpretiert das so, dass man durchgehend 9 Monate arbeiten müssen kann, Dir Dein AG aber allen Urlaub aus 2012 bis Ende März gewähren muss und Du ihn auch nehmen musst.
Falls es eine tarifliche Regelung gibt, gilt die. Sie darf die Regelung des BUrlG aber nicht zum Nachteil des Arbeitnehmers ändern.
Das ist nicht gesetzlich geregelt, ist allerdings durchaus möglich 9 Monate am Stück zu arbeiten. Der Jahresurlaub ist allerdings im anfallendem Jahr oder spätestens bis März des darauffolgenden Jahres zu gewähren und zu nehmen.
Es kann sogar sein, dass man 11 Monate durcharbeiten muss und nur in den Betriebsferien Urlaub nehmen darf :-)
Alles andere bestimmt das Weisungsrecht des Arbeitgebers anhand betrieblicher Vereinbarung, Tarif- bzw. Arbeitsvertrag oder dem Bundesurlaubsgesetz. Ein Erholungsurlaubsanspruch nach Wunsch oder bei Bedarf des Arbeitnehmers ist wenigstens in letzterem allerdings nicht geregelt.
G imager761