privatinsolvenz trotz haftbefehl möglich?
hallo ich hab wohl leider nen termin vom gerichtsvollzieher versäumt, da ich im urlaub war. in dem brief stand ich soll die eidestattliche abgeben, also vermögensauskunft sonst würde mir ein haftbefehl drohen... ich kam tatsächlich ein tag später als der termin war, das war gestern...
kann ich das verhindern indem ich die privat insovenz beantrage ? und bei wem beantrage ich die ? wie lange dauert das in der regel ? bekomme ich dann besuch von jemanden der meine wohnung durchsucht?
liebe grüße
3 Antworten
Ruf den Gerichtsvollzieher an und erkläre ihm Deine Situation.
Ein möglicher Haftbefehl hat nichts mit einer evtl. Privatinsolvenz zu tun. Den kannst Du nur verhindern, indem Du der Aufforderung nachkommst und nicht trotz des bekannten Termins mal locker in Urlaub fährst und Dir dann plötzlich der A* auf Grundeis geht. Hättest Du das nicht mal vorher überlegen können?
Die Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung ist kein Kinderspiel, sondern eine Sache, die man ernst nehmen sollte.
Geh schnellstmöglich zu einer kostenlosen Schuldnerberatung und lass Dir dort helfen:
https://www.finanztip.de/schuldnerberatung/
https://www.forum-schuldnerberatung.de/adressen/adressen-schuldnerberatungsstellen.html
Und hör besser zukünftig auf, den Kopf vor Deinen Problemen in den Sand zu stecken. Das hilft Dir keinen Deut weiter.
Daher habe ich Dir ja auch eine sachliche Antwort gegeben.
Ich sehe keine "Vermutung oder Schuldzuweisung", wenn ich lediglich feststelle, dass Du nach Deinen eigenen Angaben einen Termin zur Abgabe einer EV versäumt hast, weil Du einen Tag zu spät aus dem Urlaub zurückkehrst und frage, ob man so etwas nicht vorher überlegen kann. Aber so eine Entscheidung muss natürlich jeder selbst für sich treffen.
Sehr gerne. Bei der Anzahl kommt es tatsächlich auf die Gläubiger an und nicht auf die Inkassofirmen. Denn wie du schon festgestellt hast, verwalten diese die Beitreibung der Forderung nur. Aus der Antwort würde ich sagen es sind mehr als 19 Gläubiger, dann kannst du direkt zu Gericht. Wenn du den Antrag stellst, dann auf jedenfalls daran zusätzlich den Antrag auf Restschuldbefreiung zu stellen, ansonsten bringt dir das ganze Verfahren nix. Ich gehe mal davon aus das da keine Schulden aus unerlaubter Handlung (z.B. Steuerforderungen für die es ein richterliches Urteil gibt das diese aus einer Steuerhinterziehungen entstanden sind) dabei sind, dafür gibt es nämlich keine Restschuldbefreiung.
P.S. Sorry für die verspätete Antwort, ich bin gerade am Umziehen.
Hallo Geantonik,
Kannst du die Summe denn bezahlen? Wenn ja, dann ruf da an, sag das du den Termin verpasst hast und sag den das du das zahlst (frag nach der Höhe wg weiterer Kosten usw. und dann natürlich auch zahlen). Dann wäre der Haftbefehl hinfällig.
Wenn du das nicht zahlen kannst und die Vermögensauskunft noch nicht in den letzten 2 Jahren abgegeben hast, dann ruf da an und vereinbare da einen Termin mit dem und geb die Vermögensauskunft ab. Auch dann ist der Haftbefehl erledigt.
Und bei einer Insolvenz wäre dann auch noch die Frage wie viele Gläubiger du momentan hast und wie hoch deine Schulden sind. Bei ein paar Gläubigern kann man sich eher mit den einigen als bei vielen.
Wenn du in Insolvenz bist, dann gibt es wegen der Schulden die bis zur Eröffnung entstanden sind ein Vollstreckungsverbot, d.h. deswegen dürften die den Haftbefehl gegen dich nicht mehr vollstrecken. Das gibt aber erst ab Eröffnung des Verfahrens.
Zum zeitlichen Faktor: Du musst erstmal zur Schuldnerberatung, bist du da einen Termin kriegst dauert das je nach Region gerne mal bis zu 6 Monate. In der Verbraucherinso (das trifft auf dich zu wenn es nur private Schulden sind und nicht mehr als 19 Gläubiger) musst du vorher versuchen dich außergerichtlich mit deinen Gläubigern zu einigen, das dauert je nachdem wie gut du vorbereitet bist und die Gläubiger mitarbeiten ca 2-3 Monate, manchmal auch 6 Monate. Wenn das gescheitert ist, kannst du den Antrag bei Gericht stellen. Je nachdem wie ausgelastet das Gericht ist, kann das nochmal zwischen 2 Wochen und 3 Monaten dauern.
Behalte bitte im Hinterkopf das der Haftbefehl in der Zwischenzeit jederzeit vollstreckt werden kann.
Von daher würde ich dir empfehlen entweder zu zahlen oder wenn du das nicht kannst geb die Vermögensauskunft ab, dann hast du in dem Bereich grundsätzlich erstmal 2 Jahre in denen die Abgabe von dir nicht verlangt werden kann, es sei den es ändert sich was in deinen finanziellen Verhältnissen.
Eine Insolvenz dauert zwischen 3 und 6 Jahren, je nach Voraussetzungen. Soweit ich das weiß kommt keiner zu dir nach Hause und durchsucht bei dir, das geht in der Regel nur freiwillig oder mit einem richterliche Durchsuchungsbeschluss.
Ich hoffe ich konnte dir deine Fragen beantworten.
Gruß
Chris
vielen dank für diese ausführliche und tolle antwort. Ich bin tatsächlich schon im kontakt mit einer schuldenberatung und habe ein termin beim amt für einen beratungshilfeschein. ich weiss nur nicht ob ich 19 gläubiger zusammen bekomme. da weiss ich leider nicht ob die firmen an sich die gläubiger sind oder die inkasso büros die diese fälle ja verwalten. denn gläubiger sind leider mehr als 19, aber die benutzen fast alle die gleichen inkasso büros.
naja ich hab in der vergangenheit viel mist gebaut und werde diesen jetzt schritt für schritt abbauen und gut machen.
ja ich war im urlaub als der termin rein kam.. ich war halt 3 wochen und 3 tage im urlaub.. mein chef ist so nett dies zu erlauben. leider hat sich das überschnitten. ich stecke schon lange nicht mehr den kopf in den sand, und bin auch schon bei der schuldnerberatung gewesen, aber selbst das dauert ja auch einige zeit.
was ich nicht wusste ist, der GV hat tatsächlich schon eine eidestattliche versicherung bekommen, bzw vermögensauskunft. Verstehe nur nicht wieso dann trotzdem diese drohenden briefe eintrudeln wo die akten ja vorliegen oder im system sind. ich werde ihn aber diese woche anrufen und nachfragen. problem ist ja immer, die haben nur einmal die woche zeit wo man sie erreichen kann . bei dem ist es dienstags.. der termin war am donnerstag. ich kam mittwoch aus dem urlaub wieder.
bitte nicht auf fragen die sich auf fakten beziehen, mit vermutungen und schuldzuweisungen antworten. ich stelle diese frage ja nicht obwohl ich weiss dass ich mist gebaut habe... mist habe ich irgendwann mal gebaut und bade diesen nun aus. deswegen bitte ich ja hier um hilfe. und das auch mit viel kraft und auch langwierigem erfolg.