Die Ablaufleistung wird sinken, weil ja weniger Beiträge als ursprünglich geplant fließen. Wenn Du von Deiner Versicherung eine Standmitteilung bekommen hast, kannst Du den Wert unter "Beitragsfreier Summe" finden. Das ist die garantierte Leistung. Hinzu kommen noch Überschüsse.
Deine Vermutung stimmt, durch die geringen Überschüsse hat sich die Lauftzeit der Versicherung wieder verlängert.
Was die Erhöhung der Ablaufsumme angeht, so könnte ich mir vorstellen, dass das damit zusammenhängt, dass Du bedingt durch die Laufzeitverlängerung ja länger Beiträge zahlst, was sich auf die Ablaufleistung auswirkt.
Aber @Niklaus hat recht: ohne genaues Studium der Vertragsunterlagen, ist keine sichere Aussage möglich.
Krankenversicherungen bezahlen in der Regel medizinisch notwendige Behandlungen. Wenn man z. B. aufgrund eines Unfalls nicht mehr vernünftig kauen kann, werden die Kosten für Kieferorthopädie auch bei Erwachsenen übernommen. Anders sieht es aus, wenn es um reine Schönheitsoperationen geht.
Die Unfallversicherung zahlt nur, wenn das versichert ist. Und ob das versichert ist, steht im Versicherungsschein oder in den Versicherungsbedingungen. Eine private Unfallversicherung ist eigentlich keine Kostenversicherung, es gibt eher feste Entschädigungsbeträge. Und die kann man dann verwenden, wie man mag.
Was ist für Dich der Unterschied zwischen annualisierter und diskreter Rendite? Die annualisierte Rendite ist für mich eine diskrete Rendite, worum geht es Dir genau, vielleicht um die Gesamtrendite? Also
(1 + 0,0753)^n
wobei n die Anzahl der Jahre sind.
(Das Gegenteil von diskreter Rendite ist für mich die stetige Rendite, wo man mit Logarithmus bzw. Exponentialfunktion rechnet.)
Ist Dir klar, war der interne Zinsfuß ökonomisch ist???
Mathematisch sind sie ja nichts anderes als die n Nullstellen des Barwerts der Zahlungsreihe, in der Regel eines Polynom n-ten Grades.
Du hast hier eine Zahlungsreihe mit zwei Zahlungen, der interne Zinsfuß ist also die Nullstelle eines Polynom 1. Grades und mit dem Ansatz
1000 - 500/(1+r) komme ich wie Excel auf r = -49,9%.
Sie ökonomische Interpreation dieses Zinssastzes überlasse ich Dir.
Wie alles ist auch der Urlaub in diesem Lande geregelt und zwar im Mindesturlaubsgesetz (Bundesurlaubsgesetz, BUrlG). Dort steht geschrieben, dass der Urlaub im Kalenderjahr zu gewähren ist "zu dem er gehört". Sprechen dringende betriebliche Belange dagegen kann der Urlaub auf das nächste Kalenderjahr übertragen werden, muss aber in den ersten drei Monaten gewährt und genommen werden (§7 BUrlG).
Mein juristischen Laienvderständnis interpretiert das so, dass man durchgehend 9 Monate arbeiten müssen kann, Dir Dein AG aber allen Urlaub aus 2012 bis Ende März gewähren muss und Du ihn auch nehmen musst.
Falls es eine tarifliche Regelung gibt, gilt die. Sie darf die Regelung des BUrlG aber nicht zum Nachteil des Arbeitnehmers ändern.
Ich bezweifle, dass für Gebühren, Vermittlerprovosion etc. 42% beträgt. Vermutlich handelt es sich um ein fondsgebundenes Produkt mit entsprechendem Risiko.
Das BGH-Urteil 2012 bezieht sich auf bestimmte Klauseln, den Rückkaufswert und Stornoabschlag von klassischen Lebensversicherungen. Da es sich hier (offenbar) nicht um eine klassische Versicherung handelt und Du nicht gekündigt, ist dieses Urteil leider nicht anwendbar.
Ganz untätig würde ich an Deiner Stelle trotzdem nicht bleiben. CMI hatte ja wegen Falschberatung in letzter Zeit ziemlich viel Stress, da würde ich mit Hilfe eines Anwalts versuchen, einen Ausgleich zu fordern. Die Chancen sind glaube ich nicht schlecht.
1988 betrug der Höchtsrechnungszins (Garantiezins) meines Wissens 3,5%. Es handelt sich um einen regulierten Tarif, dessen Korrektheit die Aufsichtsbehörde (BaFin) prüft; der Wirtschaftsprüfer hat damit nichts zu tun. Auch bei den neuen Tarifen nicht. ;-)
Die Überprüfung, ob die AXA richtig gerechnet hat, kann ein versicherungmathematischer Sachverständiger machen. Dazu bräuchte er aber die Berechnungsgrundlagen der AXA, die diese aber erst rausrücken wird, wenn Du sie verklagst.
Du hat jetzt die Möglichkeit, bei der BaFin und/oder dem Ombusmann für das Versicherungswesen Beschwerde einzulegen. Oder zu klagen. Dabei ist die Reihenfolge erst Ombudsmann, dann Klage, weil der Ombudsmann Fälle, die bereits vor Gericht gelandet sind, nicht mehr annimmt.
Dass die Ablaufleistung derart absinkt, halte ich auch für ungewöhnlich; das würde ich mir auch mal vorrechnen lassen. Ich tippe darauf, dass der Schlussüberschuss komplett gestrichen wurde. Das ist eigentlich eine Belohnung für diejenigen, die bis zum Ende durchhalten. Den kann die Versicherung aber bis einen Tag vor Ablauf beliebig kürzen. Aber ohne Unterlagen sind das alles nur Vermutungen.
Leider waren die guten Zinsjahre ja zum Beginn Deines Vertrages, wo die Bemessungsgrundlage (das Deckungskapital) noch niedrig war. Ich tippe darauf, dass das aus rechtlicher Sicht korret gerechnet ist - trotzdem sehr ärgerlich für Dich.
Grundsätzlich sind Gefahrerhöhungen der Versicherung zu melden. Bei der Fassadenrenovierung fällt mir als erstes die Hausratsversicherung ein, wenn z. B. ein Gerüst aufgebaut wird. Gebäudeversicherung bin ich mir nicht sicher, ob man denen etwas melden muss. Am besten mal bei den Versicherungen nachfragen.