Wie lange dauert es nach einer Vollstreckungsankündigung bis ein Geschäftskonto gepfändet wird?
Hallo Comunity,
ich habe aktuell etwas Kopfschmerzen und vielleicht kann der eine oder andere hier mich etwas beruhigen.
Ich habe vor kurzem meinen ersten Mitarbeiter eingestellt und habe leider keinen Lastschrifteinzug bei der Krankenkasse eingerichtet.
Ich bin vor ca. 6 Wochen ( nachweislich ) etwas schwerer an Corona erkrankt und war in dieser Zeit nicht arbeitsfähig, erst seit gestern bin ich wieder gesund und habe ich die Arbeit wieder aufgenommen.
Als ich heute die Post geleert habe musste ich leider feststellen das mich die Krankenkasse des Mitarbeiters mehrmals angeschrieben hat und dadurch weil keine Reaktion meinerseits erfolgt ist haben Sie den Vorgang an das Hauptzollamt weitergeleitet.
Diese haben mir am 05.02.2022 eine Vollstreckungsankündigung zugesendet, in welchem eine Frist von 14 Tagen hinterlegt ist.
Ich war natürlich etwas schokiert und habe mich über mich selbst aufgeregt, denn hätte ich den Lastschrifteinzug eingerichtet, wäre das ganze erst garnicht soweit gekommen.
Ich habe heute sofort die offene Rechnung bei der Krankenkasse ( ein Monatsbeitrag + Mahngbühren ) per Echtzeit überwießen und die zur Vollstreckung übergebene Forderung an das Hauptzollamt per Echtzeit überwießen. Die Krankenkasse konnte ich auch telefonisch erreichen und habe diesen auch umgehend den Lastschrifteinzug für die Zukunft eingerichtet und mitgeteilt das ich auch den Betrag welcher zur Vollstreckung stand in Echtzeit an das Hauptzollamt überwießen habe.
Beim Hauptzollamt konnte ich leider niemanden telefonisch erreichen, da diese nur bis Mittag geöffnet hatten.
Nun habe ich natürlich etwas Angst das mein Geschäftskonto in den nächsten Tagen gepfändet werden könnte und ich ggf. vor noch größeren Problemen stehe weil ich dann ggf. meine Geschäftspartner nicht bezahlen kann.
Hat hier eventuell jemand Erfahrung ob ich das noch befürchten muss oder ob das eher nicht eintreffen wird ?
Mir ist folgender Absatz im Schreiben vom Hauptzollamt aufgefallen:
Mit diesem Schreiben werden Sie nochmals auf die Ihnen bereits bekannt gegebenen vollstreckbaren Bescheide hingewiesen. Es hat ausschließlich informellen und mahnenden Charakter und ist daher nicht rechtsbehelfsfähig.
Kann mir eventuell jemand mitteilen was damit gemeint ist ?
Danke im Voraus
2 Antworten
Kommt mir irgendwie bekannt vor :D Ich hatte gestern ein ähnlich nettes Schreiben auf dem Tisch liegen, Fristablauf ist morgen...
Ruf morgen Vormittag das Hauptzollamt an. Und schick parallel die Überweisungsbelege per Fax an selbiges.
Ansonsten kannst du evlt. auch mal den zuständigen Gerichtsvollzieher recherchieren (z. B. hier für NRW) und dort anfragen, ob dort bereits ein entsprechender Vorgang vorliegt. Es gibt keine Garantie, dass man dir dort telefonisch Auskunft erteilt, aber einen Versuch ist es wert.
Mit diesem Schreiben werden Sie nochmals auf die Ihnen bereits bekannt gegebenen vollstreckbaren Bescheide hingewiesen. Es hat ausschließlich informellen und mahnenden Charakter und ist daher nicht rechtsbehelfsfähig.
Das heißt, dass du zu dem Schreiben keine Rechtsmittel einlegen kannst. Ruf dort morgen nochmal an, wenn die Pfändung nicht schon veranlasst ist, dürfte die Zahlung ja schon verbucht sein.
Die Bearbeitungsdauer bis zur Kontopfändung lässt sich nicht pauschal angeben, unwahrscheinlich wäre sie in deinem Fall aber nicht, da es ja schon ein paar Wochen her ist.
Ich würde wohl sogar einen Überweisungsbeleg an das Hauptzollamt faxen/mailen. Und die KV darum bitten, den "Pfändungsauftrag" zurück zu nehmen nach Verbuchung des Zahlungseingangs.
Die Finanzbehörde hat eigene Vollstreckungsbeamte. Insofern wird der Gerichtsvollzieher keine Informationen haben.