Da der VA bereits durchgeführt ist, ist er in deinem Rentenbescheid zu deinen Gunsten berücksichtigt. Bitte sehe genau nach; ansonsten hake sogleich bei der Rentenbehörde nach.
Für dich als Schuldner ist das Urteil in jedem Fall durch Sicherheitsleistung abwendbar. Diese Abwendungsbefugnis ist vom Gericht auszusprechen, wenn nicht der Gläubiger vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet. Diese Abwendungsbefugnis ist in § 711 ZPO geregelt. Die Sicherheitsleistung hat für den Gläubiger den Vorteil, dass er vor deiner Insolvenz, wenn sie bei dir auch nur theoretisch möglich ist, geschützt wird.
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