Kann der Enkel das Sparbuch verlangen?
Ich habe 1992 bei der Geburt meines Enkels für ihn ein Sparbuch angelegt und monatlich 100 DM/50 Euro eingezahlt. Das Geld sollte für seine Ausbildung sein. Jetzt ist er 17, hat die Schule geschmissen und verlangt von mir das Geld. Kann er das oder kann ich das Geld auf meinen Namen umschreiben lassen?
2 Antworten
Das kommt darauf an, was du 1992 abgeschlossen hast. Wenn damals ein Vertrag zugunsten Dritter – des Enkels abgeschlossen wurde, sind Änderungen nur mit Zustimmung des Begünstigten oder seiner Erziehungsberechtigten möglich. Bist du selbst Eigentümer des Sparbuchs, kannst du die Herausgabe des Geldes verweigern, das Geld abheben bzw das Sparbuch auflösen
Du hast das Sparbuch angelegt udn den Namen Deines Enkels eintragen lassen. Ganz klar ausgerichtet es ihm zu einem Geburtstag z. B. dem 18. zu schenken.
Noh ist es Deines, Du hast es in der Hand.
Die Schenkung von Geld erfolgt erst durch Übergabe.
Man mag sich nun eventuell streiten, ob die eintragung des Namens irgendwelche Rechte für den Enkel ableiten läßt, aber vor seinem 18. Geburtstag kann man da sowieso nichts ableiten.
Da Du zur Zeit der einzige (Verfügungs-)Berechtigte bist, kannst Du das Sparbuch leerräumen, umschreiben, was auch immer.