Was für Sonderausgaben muss man zusätzlich zu Kindesunterhalt leisten
Hallo, mein Freund ist seid einem halben Jahr getrennt. Bezahlt regelmäßig den Kindesunterhalt usw. Sieht auch alle 14 Tage seine Tochter. Die Exfrau möchte jedoch immer irgendwelche Sonderleistungen von ihm bezahlt haben, die er auch nach langen Streitereien dann auch bezahlt (sie streitet grundsätzlich in Anwesenheit des Kindes, damit er klein beigibt). Das Handy von dem Mädchen war kaputt, jetzt habe ich ihr mein altes Handy gegeben und sie ist glücklich damit. Jetzt möchte die Mutter dass der Vater dem Kind ein neues Handy kauft, da es angeblich kaputt ist (was aber nicht so ist). Außerdem brauche das Kind einen neuen Kleiderschrank den müsse er auch bezahlen. Ebenso habe sie keine Klamotten und Schuhe mehr. usw. Nun meine Frage, muss dies alles der Kindesvater trotz Unterhaltszahlungen bezahlen?
Ich bin selbst geschieden und habe zwei Kinder, mein ex hat über 1,5 Jahre keinen Unterhalt bezahlt. Hat nun einen Rückstand von 6000 Euro die er mit 20 € raten abbezahlt da er kein Geld hat (postet aber in FAcebook dass er mit der neuen Partnerin auf Karibikkreuzfahrt ist und sich ein Motorrad kauft, und und und) Ich habe alles beim Umzug selbst bezahlt. ich habe die Konfirmation bezahlt (wo er die Leute eingeladen hat) ich bezahle alles alleine und fordere nichts.
Vielen Dank vorab.
4 Antworten
Der Kindesunterhalt wird anhand der Düsseldorfer Tabelle und den Berechnungsverfahren der OLG bestimmt. Damit ist ein Grundbedarf des Kindes abgegolten, für den die Kindesmutter keine weiteren Ansprüche stellen kann.
Zum Grundbedarf per Kindesunterhalt kann die Mutter allerdings Sonderbedarf (außergewöhnlicherweise, überraschend auftretender, einmaliger Bedarf) und Mehrbedarf (regelmäßig wiederkehrender Bedarf) geltend machen.
Sonderbedarf wären beispielsweise außergewöhnlich hohe, unerwarteterweise auftretende Arztkosten. Kein Sonderbedarf sind die Kosten für ein neues Handy.
Mehrbedarf können beispielsweise der Beitrag zu einer PKV, Kosten für eine Privatschule, laufende Kinderbetreuung im Kindergarten sein.
Der Alltagsbedarf (Möblierung, Kleider, Schuhe, übliche Schulmaterialien) ist durch die Mutter auch mit dem Kindesunterhalt zu bestreiten. Hier besteht kein Anspruch der Mutter auf weitere finanzielle Unterstützung. Bei einem Computer - sofern er für die Schule notwendig ist - wäre schon ggf. Sonderbedarf gegeben, jedoch sind die Kosten am Einkommen der Mutter zu messen.
Ist die Kindesmutter nicht berufstätig, jedoch wieder verheiratet, so ist das gegenüber ihrem Unterhaltsanspruch gegen ihren neuen Ehemann zu berechnen.
Es ist dennoch nicht verboten, dem Kind etwas zu schenken - z.B. ein Handy, ein Computer, Kleidung, Schuhe, etc. Das sollte jedoch nicht als Geld, sondern als Sachleistung erfolgen, damit das Geld nicht irgendwo bei der Ex-Frau versickert.
Vielen Dank für die Antwort, hat mir sehr geholfen. Danke
Müssen muss man ausser dem Kindesunterhalt nichts weiter, alles andere ist freiwillig und für viele Väter und Mütter auch eine Herzensangelegenheit. In Anwesenheit des Kindes oder Dritter würde ich jegliche Diskussion zu nötigen Anschaffungen für das Kind ablehnen. Man kann über alles reden, aber bitte wie es sich für Erwachsene Eltern gehört ruhig und sachlich und ohne den jeweils anderen unter Druck zu setzen.
Die Frage ist nicht, ob er es tun muss, sondern ob er es zahlen möchte, oder kann, bzw. beides.
Kann es sein, dass bei Dir der Umstand mitschwingt, dass Dich Dein Ex schlecht behandelt und seinen Verpflichtungen nicht nachkommt, während Dein neuer Freund eben korrekt und großzügiger ist. Denn alles was Du für Deine Kinder tust, oder ganz allein stemmen mußt, hat nichts mit dem Kind Deines Freundes zu tun.
Um die Frage aber präzise zu beantworten. Mit Zahlung des festgesetzten Unterhalts wären die Pflichten erfüllt. Was er extra zahlt ist einfach good will und Sorge für sein Kind, was ich als anerkennenswert empfinde. Besonders weil es viele Männer gibt, die leider nicht korrekt sind.
Wie schon gesagt, er muss nicht, er scheint es ja gern zu machen.
Ständigen Sonderbedarf braucht Dein Freund nicht finanzieren, denn nur bestimmte Sachen, die einmalig anfallen fallen unter den Begriff Sonderbedarf.
Hier könnt Ihr Euch dazu informieren:
http://www.scheidung-online.de/unterhalt/kindesunterhalt/sonderbedarf/index.php
Super vielen lieben Dank. Hat mir sehr geholfen. Wir möchten beide dass es dem Mädel nur gut geht. Aber alles hat auch seine Grenzen.
Vielen Dank nochmals.
Vielen Dank für die Antwort, das Problem ist einfach er macht für sein Kind alles und das unterstütze ich sehr, gerade im Hinblick darauf, dass es bei mir nicht so ist. Er kann nicht jeden Wunsch der Tochter ermöglichen, da die Trennung sehr viele Schulden hinterlassen hat. Aber soweit er kann und ich ihm dabei helfe (wie mit dem Handy) ermöglicht er die Sachen. Es war nur generell eine Frage ob er jedes mal das Geld hinlegen muss für so etwas wie ein neuer Kleiderschrank, einen Teppich fürs Zimmer usw. auch Kleidung. Meine Töchter haben zB. viele Kleidungsstücke aussortiert und sie war überglücklich einiges abstauben zu können. Nun muss er aber Geld geben, damit sie ihr Schuhe usw. kaufen kann. Das wundert mich einfach. Egal ob ich alles bezahle oder nicht.
aber vielen Dank