Kindesunterhalt kürzen, weil Rechnung von der Mutter nicht bezahlt
Hallo, ich habe mich vor einem Jahr von meiner Frau getrennt. Wir haben eine 5 jährige Tochter, für die ich monatlich Unterhalt bezahle. Mein Handyvertrag läuft mit einer Partnerkarte für sie (war noch vor der Trennung so). Hier haben wir uns geeinigt, das sie einen Teil der Grundgebühr + Ihre Gesprächsgebühren selbst zahlt bzw. ich durfte mir die Rechnungshöhe von dem Unterhalt des Kindes abziehen. Vor kurzem hat Sie hinter meinen Rücken den Vertrag für Ihre Karte gewechselt und zahlt jetzt das dreifache... mir war das egal, ich habe dann einfach mehr von dem Kindesunterhalt abgezogen. Hat bisher immer funktioniert. in paar Wochen haben wir den Termin beim Gericht zur Scheidung. Sie droht mir, dass ich Ihre Rechnungen nicht mit dem Kindesunterhalt verrechnen kann und ich so zu sagen die Differenz für Unterhalt erstatten soll und auf ihren Rechnungen sitzen bleibe. Muss ich zwingend es einklagen, dass Sie Ihre Rechnungen zahlt? Und was ist wenn ich mich weigere die Differenz zum Unterhalt auszugleichen, bis Sie die Rechnungen bezahlt hat?
Vielen Dank im Voraus für die Antwort. Gruß, Mike
4 Antworten
Du bist doch bestimmt anwaltlich vertreten. Was sagt denn der Anwalt dazu? Nach meiner Einschätzung kann man in der Tat nicht einfach Gegenforderungen dieser Art mit dem Unterhalt verrechnen. Das ergibt sich aus nachgenannter Vorschrift:
http://dejure.org/gesetze/BGB/394.html
Unterhaltsansprüche sind ohnehin nur bedingt pfändbar, bei Nichterreichen der Pfändungsfreigrenze sogar unpfändbar. Deshalb ist die Aufrechnung unzulässig. Du mußt den Anspruch einklagen. Was ich allerdings nicht verstehe ist, wieso Du den Mobilfunkvertrag nicht einfach kündigst.
Wenn Du nichts schriftliches vereinbart hast, wirst Du wohl vor Gericht schlechte Karten haben, denn keineswegs darf der Unterhalt eigenmächtig versagt oder reduziert werden.
Dafür kann man strafrechtlich nach §170 StGB belangt werden.
Da kannst du nichts Schriftliches vereinbaren. Es geht ja um den Unterhalt für das Kind zu tun - das hat nichts mit den Zwistigkeiten der Eltern zu tun.
Naja, er hat mit der Ex vereinbart, den Handyvertrag weiter zu zahlen und diesen Betrag vom Unterhalt einzuhalten. Der Betrag stand also der Mutter zur Verfügung. So weit so gut, aber vor Gericht werden wohl mündliche Absprachen nicht anerkannt.
Den Unterhalt wegen eines neuen Vertrages weiter kürzen, ist ein NO GO!!
Da war schon die erste Vereinbarung eine Vereinbarung, die nicht rechtssicher ist.
Der Unterhalt wird dem Kind geschuldet, während der Handyvertrag die Mutter betrifft.
Eine Kürzung des Unterhalts für das Kind ist daher nicht möglich, wenn im Gegenzug andere Kosten "übernommen" werden, da der Kindesunterhalt nicht für die Handyrechnung der Mutter herhalten kann.
Somit sind das zwei getrennte Vorgänge.
Ich empfehle, der Ex-Frau die Übernahme des Handyvertrags mit Fristsetzung zu ermöglichen, ansonsten diesen Handyvertrag für die Frau zum nächstmöglichen Zeitpunkt kündigen. Warum zahlst Du überhaupt den Handyvertrag?
Kindesunterhalt darf generell nicht gekürzt werden und das ist auch richtig so. Die bisher abgezogene Summe ist zu erstatten. Zwei erwachsene Menschen sollten in der Lage sein ihre Telefonrechnungen sauber zu trennen.
Guck nochmal hin:
Er will dem Kinde den Unterhalt kürzen, weil er Zwist mit der Exfrau hat.