Hallo ich möchte mit meiner Freundin zusammen ziehen aber sie hat Kinder und die in der Lehre und bekommen 600 Euro Lohn wird mir das auf meine Grundsicherung?

2 Antworten

Die Kinder bekommen 600€? Ich denke nicht, dass dir das angerechnet werden kann. Höchstens das was deine Freundin verdient, da ihr, wenn ihr zusammen wohnt, eine Haushaltsgemeinschaft bildet und vorausgesetzt wird, dass ihr euch finanziell unterstützt.

Deine Frage sehe ich jetzt erst. - Du schreibst von den Kindern mit Ausbildungsvergütung und dass Du Grundsicherung beziehst (welche? Hartz IC gemäß Sozialgestezbuch 2 / SGB II oder Grundsicherung gemäß Sozialgesetzbuch 12 / SGB XII)? Bitte gib bei Fragen zur Grundsicherung immer genau an, um welche Art es sich handelt. Denn oftmals unterscheiden sich entsprechend die Antworten.

Du schreibst nicht, ob Deine Freundin sich selbständig finanziert oder ob die auch Transferzahlungen bekommt (Hartz IV oder Grundsicherung gem. SGB XII).

Eine Lösung könnte sein, dass Ihr als Wohngemeinschaft zusammen wohnt, so richtig mit Untermietvertrag (dazu den Vermieter um Erlaubnis fragen!). Und wenn Ihr für den Fall, dass mal Kontrolletis vorbeischauen, nachweisen könnt, dass Ihr getrennt haushaltet, wäret Ihr auch keine Haushaltsgemeinschaft.

Lies dazu auch meine Antwort auf die Frage von Joerg2018, dem ich ebenfalls Wohngemeinschaft empfehle:

https://www.finanzfrage.net/frage/noch-nicht-geschieden-aber-in-neuer-beziehung-ist-diese-neue-beziehung-als-eine-eheaenliche-parnerschaft-bei-alg2-anzusehen?foundIn=list-answers-by-user#answer-1157382

in der ich ausführlich auf das Thema Wohngemeinschaft eingehe und sehr gute Wikipedia-Links reingebe.

Klick dort unbedingt auch den Link an, der Dich zu meinen Hinweisen zum

Umgang mit Sozialbehörden

reingegeben habe. Darin findest Du unter anderem den Tipp, mit einem Ämterlotsen zum Jobcenter / Grundsicherungsamt zu gehen, zumindest dann, wenn ein schwieriges Thema zu besprechen ist (wie z.B. die Sache mit der Wohngemeinschaft).

Bei Wikipedia gibt es such sehr gute Infos zu Sozialtransfer nach SGB XII:

Sozialhilfe (Deutschland)
https://de.wikipedia.org/wiki/Sozialhilfe_(Deutschland)

.

Ich rate Dir, lass Dich unbedingt beraten in einer
Sozialberatung
Google so und füge Deinen Wohnort hinzu (oder den nächsten, falls Deiner / Euer klein ist). Dir werden so (behördenunabhängige) Beratungsstellen gezeigt wie die Diakonie / Diakonisches Werk, Caritas, Paritätischer Wohlfahrtsverband oder die Arbeiterwohlfahrt (AWO). Vereinbare einen Beratungstermin.

.

Falls Du in Hamburg wohnst:

Wenn Du Hartz IV beziehst, hole Dir Rat bei der sehr guten Beratungsstelle Arbeitslosen Telefonhilfe 0800 111 0 444 (Handy: 040 - 22 75 74 73). Dort ist man zu Fragen rund um das Thema Arbeitslosigkeit sehr erfahren (die dürfen nur Hamburger beraten).

.

Wie bei Wiki beschrieben setzt Bedarfsgemeinschaft (Hartz IV) immer die Einstandsgemeinschaft voraus, was bedeutet, wenn z.B. einer finanziellen Mist baut, steht der andere dafür ein (so wie bei einer Ehe "in guten wie in schlechten Tagen). Ist dies nicht gegeben, liegt keine Bedarfsgemeinschaft vor. Bei Hartz IV wird oft nach einem Jahr eine Bedarfsgemeinschaft unterstellt, und es muss dann nachgewiesen werden, dass dies nicht zutrifft (näheres erfährst Du sicher auch in der Sozialberatung).

Wohngemeinschaft mit Untermietvertrag ist wirklich die beste Lösung. Entscheidet Ihr Euch für diese Lösung, geh dennoch auf jeden Fall zur Sozialberatung, damit Ihr keine Fehler macht.

.

Du schreibst die Kinder Deiner Freundin sind in der Ausbildung. Falls sie die super-geniale Seite noch nicht kennen, hier der Tipp für (lass sie so googeln)

azubi + azubine

Das ist eine hervorragende Seite für Auszubildende, ein wahrer Schatz.