Krippenplatz- zahlt Jobcenter, wenn man Job aufgibt und in Kürze neuen beginnen will?
Also, meine Cousine bekam letztes Jahr ein Kind, sehr jung leider. Sie hat nun ab Herbst einen Krippenplatz beantragt, damit sie wieder arbeiten gehen kann. Sie kann den angefangenen Lehrvertrag nicht weiter ausüben, weil sich nun eine Allergie breit gemacht hat, die ihr die Fortführung der Lehre nicht ermöglichst. Sprich: nun ist der Krippenplatz fix, aber sie ist derzeit arbeitssuchend. Wird das Jobcenter die Betreuungskosten dann ablehnen, oder bezahlen. Denn ohne diesen findet sie ja nie einen Job, die Betreuung des Kindes muß doch gesichert sein. Sie würde zwischenzeitlich einen Nebenjob annehmen bis sie eine neue Lehrstelle findet. Denkt Ihr, sie hat Chancen auf Betreuungskostenübernahme?
2 Antworten
Wird das Jobcenter die Betreuungskosten dann ablehnen, oder bezahlen.
Betreuungskosten sind im Grundsatz keine Jobcenter-Leistung; man kann sie zwar als Werbungskosten im Rahmen des § 11 b Abs. 1 Nr. 5 SGB II geltend machen, wenn man Erwerbseinkommen generiert und die Kinderbetreuung notwendig ist, aber "kein Einkommen" bedeutet "kein Absetzmöglichkeit". Lediglich im Rahmen von Maßnahmen werden Betreuungskosten ggf. getragen.
Richtiger Ansprechpartner ist da das Jugendamt; im Alg2-Bezug wird man in der Regel ermäßigte Sätze zahlen müssen. Da das alles aber auch kommunales Recht tangiert, kann es von Kommune zu Kommune anders aussehen.
Wenn Du im Alg-II-Bezug bist, werden die Kosten der Kinderbetreuung (auch wenn Du erst auf Stellensuche bist) vom Jugendamt übernommen, das Jobcenter schreibt hier eine positive Stellungnahme und dann klappt das. Denn klar ist: nur wenn die Kinderbetreuung gesichert ist ist Jobsuche möglich.