Krippenplatz- zahlt Jobcenter, wenn man Job aufgibt und in Kürze neuen beginnen will?

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Wird das Jobcenter die Betreuungskosten dann ablehnen, oder bezahlen.

Betreuungskosten sind im Grundsatz keine Jobcenter-Leistung; man kann sie zwar als Werbungskosten im Rahmen des § 11 b Abs. 1 Nr. 5 SGB II geltend machen, wenn man Erwerbseinkommen generiert und die Kinderbetreuung notwendig ist, aber "kein Einkommen" bedeutet "kein Absetzmöglichkeit". Lediglich im Rahmen von Maßnahmen werden Betreuungskosten ggf. getragen.

Richtiger Ansprechpartner ist da das Jugendamt; im Alg2-Bezug wird man in der Regel ermäßigte Sätze zahlen müssen. Da das alles aber auch kommunales Recht tangiert, kann es von Kommune zu Kommune anders aussehen.

Wenn Du im Alg-II-Bezug bist, werden die Kosten der Kinderbetreuung (auch wenn Du erst auf Stellensuche bist) vom Jugendamt übernommen, das Jobcenter schreibt hier eine positive Stellungnahme und dann klappt das. Denn klar ist: nur wenn die Kinderbetreuung gesichert ist ist Jobsuche möglich.