Nein, mit Sicherheit nicht; du kannst sofort zurückzahlen. Die Staatskasse hat keine Interesse daran, an der Ratenzahlung festzuhalten.
Kein Mensch kann dir verbieten, zum Arzt zu gehen, auch nicht dein Arbeitgeber. Wenn du dich unwohl fühlst oder krank, dann musst du sogar gehen. Der Arzt entscheidet schon, ob du tatsächlich krank bist oder nicht. Dies zu beurteilen, ist nur er der Fachmann.
Nein, das geht nicht. Es gibt keinen vorsorglichen Rechtsschutz in diesem Fall. Es muss schon der Versicherungsfall zuerst eingetreten sein, also der Erbfall überhaupt bzw. das Ableben der Mutter.
Wer den Anwalt beauftragt, muss ihn auch zahlen, so einfach ist das. Das bist ja du in deinem Fall. Also musst du auch deinen eigenen Anwalt in jedem Fall zahlen. Da beißt die Maus keinen Faden ab.
Das Schreiben kann wohl nur von dem Gerichtsvollzieher selbst kommen. Ansonsten ist die Sache wenig glaubhaft. Wenn dir aber der Gerichtsvollzieher selbst schreibt, dann wirst du auch frei. Doch ist der Gerichtsvollzieher in diesem Fall wohl nur ein Zustellungsorgan des Gerichts, das einen sog. Pfändungs- und Überweisungsbeschluss erlassen hat. Dann musst du, um frei zu werden, die Miete tatsächlich an den Gläubiger zahlen.
Das Kindergeld bekommt das unterhaltsberechtigte Kind zur Gänze. Daher wird es auch bei seinem Unterhaltsanspruch gegenüber den Eltern voll angerechnet.
Das Kindergeld muss dem volljährigen Kind voll zugewendet werden. Ansonsten kann es auch unmittelbar an das Kind ausgezahlt werden.
Sie bekommt erst dann die um den Versorgungsausgleich erhöhte Rente, wenn sie selbst in Rente geht.
Dort sind selbst bei einer Klagerücknahme keine Anwaltskosten der Gegenseite zu erstatten. Das ist ja das Besondere beim Arbeitsgericht und wird auch nicht durch eine Klagerücknahme anders. Selbst Gerichtskosten fallen keine an, weil dein Bekannter erst in der Güteverhandlung sich befindet. Der Richter hat Recht. Nehme am besten zurück und es ist das kostengünstigste, weil keine Kosten für dich zu erstatten sind.
Du kannst ohne Anwalt vor dem Verwaltungsgericht klagen. Das ist aber nicht empfehlenswert. Es gibt auch dort die Möglichkeit der Prozesskostenhilfe. Suche einen Anwalt auf. Ich weiß dir allerdings keinen in Hamburg zu empfehlen. Das hat aber nichts damit zu tun, dass es dort nicht gute Anwälte gäbe, sondern nur schlichtweg mit meiner fehlenden Kenntnis zusammen, dass ich dort keinen einzigen kenne.
Wenn, wie es sich gehört, der Vermieter die Kaution treuhänderisch angelegt hat oder getrennt von seinem Vermögen, dann betrifft die Insolvenz des Vermieters nicht den Mieter, der zur Aussonderung berechtigt ist.
Sowiel ich weiß, gehört eine solche Klage zum zusätndigen Verwaltungsgericht, da der sogenannte Verwaltungsrechtsweg eröffnet ist.
Ich würde das auch so wie du sehen. Der Bekannte ist wohl aus dem Schneider dadurch, dass die Unfallflucht eingestellt wurde. Daher muss er tatsächlich an den ehemaligen Arbeitgeber heran, dass dort die Sache von dessen Kfz-Haftpflichtversicherung übernommen wird. Noftalls sollte er in der Tat sofort zu einem Rechtsanwalt.
Geh gleich zum Versichertenamt deiner Stadt oder deinem Landratsamt oder deiner Gemeinde. Dort gibt es amtliche Vordrucke für die Beantragung der Rente. Nach denen gehst du vor, dazu du sicher zu allererst auch deinen Ausweis benötigst.
Das ist eine Vereinbarungssache. Regelmäßig wird ein Prozentsatz vom Kaufpreis genommen, wobei wfwbinder sicher zutreffende Vorgaben gemacht hat.
Zur Zeit gültig die Düsseldorfer Tabelle mit Stand 1.1.2009. Aber das sind freilich die angemessenen Sätze. Ihr könnt auch durchaus höhere Einkommensstufen als angemessen betrachten. Aber die Vorgaben sind der genannten Düsseldorfer Tabelle zu entnehmen.
Der Betrieb deines Bekannten muss aufrecht erhalten bleiben. Dazu gehört meiner Meinung nach auch, dass für die Räumlichkeiten, in dem das Gewerbe ausgeübt wird, weiterhin die Miete gezahlt wird. Also muss auch für diese Position die Kfz-Haftpflichtversicherung aufkommen oder Schadensersatz leisten.
Ich verstehe deine Frage vielleicht nicht ganz richtig. Denn deine Bekannten haben doch wohl nichts an das Möbelhaus schon gezahlt, da sie Kosten jetzt zurück verlangen. Du meist dafür sicher, dass sie Schadensersatz leisten müssten für das enttäuschte Vertrauen. Aber selbst wenn du einen Schadensersatzanspruch begründen könntest, gegen das insolvente Unternehmen kannst du nichts mehr ausrichten, was heißt, noch irgendein Geld realisieren oder allenfalls in verschwindend geringer Höhe.
Ich halte die Auskunft von dogfan für richtig. Wenn nämlich du der Erbe deiner Mutter bist und das Erbe annimmst, trittst du auch in die Rechtstellung deiner Mutter gegenüber dem Vekäufer des Schranks ein. Wenn ihr mehr Erben seid, wofür dein "wir" spricht, besteht dann eine Erbengemeinschaft, die sich mit dem Verkäufer weiter auseinandersetzen muss.
Meine Erfahrung ist, dass eine gute Arbeit auch etwas kostet. Ich bin eh skeptisch, wenn ich etwas umsonst erhalte. Andererseits wird sich die Frage bei gewerblichen Schuldnerberatern nach dem Entgelt nicht mehr so sehr stellen, weil ja die Kunden nicht mehr zahlen können. Daher werden gewerbliche Schuldnerberater als solche kaum mehr existieren. Die Schuldnerberatungen von caritativen Einrichtungen sind damit doch wieder gefragt und sehr effizient. Außer es kann einem Schuldner noch ein Freund eine Rechtsanwaltsberatung finanzieren, was vielleicht noch besser wäre.