wie funktioniert das genau mit der Verlustrechnung?

4 Antworten

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Aktiengewinne werden zunächst gegen Aktienverluste, dann gegen den Freistellungsauftrag bzw. eine ggf. vorhandene NV-Bescheinigung verrechnet. Was übrigbleibt, ist zu versteuern.

Deine Situation:

  • Verlusttopf Aktien: -3500 EUR
  • Eine Aktie, bei der man keine Aussicht auf Kurssteigerung hat, sollte verkauft werden. Daher: weitere -2500 EUR für den Topf. Macht -6000 EUR.
  • Der Verkauf bringt mit dem Erlös einen Gewinn von 8.000 EUR. Verbleiben also 2.000 EUR.
  • Sollte noch etwas vom Freistellungsauftrag übrig sein, wird dies auch abzuziehen sein.
  • Der Rest wird mit Abgeltungssteuer und SolZ und ggf. Kirchensteuer belegt.

Das geht davon aus, dass der Verlusttopf und die beiden Aktien im gleichen Depot liegen. Ansonsten kannst Du die obenstehende Rechnung nur materialisieren, wenn die beiden noch gehaltenen Aktienpositionen per Depotübertrag in das Depot mit dem Verlusttopf übertragen werden. Das kann jedoch eine Weile dauern.

Weiterhin gibt es einen Spezialfall bei Aktien, die Dividenden aus der Substanz zahlen. Bei diesen führt eine Dividendenzahlung zu einer Reduktion des Einstiegskurses, d.h. die Dividende ist quasi "steuerfrei". Das merkst Du jedoch bei einem späteren Verkauf der Aktie, denn der Dividendenbetrag wird dann auch zu versteuern sein. Daher: prüfe die Werte im Online-Depot genau.

Die Rechnung ist doch einfach.

-3.500,- hast Du.

Wenn Du den Gewinn realisierst (ich gehe davon aus, alles im gleichen DEport, Freistellungsauftrag erteilt), geilt 8.000,- - 1.000,- (Freistellung) - 3.500,- (Verlustvortrag) = 3.500,- * 26.375 % = 923,12 Steuer.

WEnn Du gleichzeitig die Position mit dem bisher nicht realisierten Verlust verkaufst, gehen noch mal 2.500,- Euro runter und es bleibt bei 263,75 Euro Steuer.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986

Schon mal was von einer Steuererklärung gehört!?!

Hast Du diese in den letzten Jahren abgegeben!?!


bielz24  17.03.2024, 15:26

Nein. Der Verlusttopf oder -vortrag hat mit der St.-Erklärung nicht viel zu tun.

Zappzappzapp  18.03.2024, 14:40
@bielz24

Vielleicht, wenn man sich eine Verlustbescheinigung ausstellen lässt, um die Verluste über die Steuererklärung mit in anderen Depots erzielten Gewinnen zu verrechnen?

Serdar25 
Beitragsersteller
 17.03.2024, 17:15

Steuererklärung hab ich abgegeben, aber hab meine Aktien da rausgehalten, hab ich was falsch gemacht

Zappzappzapp  18.03.2024, 14:45
@Serdar25

Deine Aktien musst Du nicht in der Steuererklärung angeben, allenfalls unversteuerte realisierte Gewinne aus Aktiengeschäften.