Wie erreicht man die nachträgliche Korrektur einer seit Jahren falschen Afa?
Wie jetzt herausgekommen ist, wurde die Afa für ein Vermietungsobjekt am Anfang falsch berechnet und in den Folgejahren von den sich umzugebedingt ändernden Steuerberatern immer nur abgeschieben. Da es sich um 500€ Steuerunterschied pro Jahr dreht, hat sich das nach fast 20 Jahren addiert.
Ich habe gelesen, dass auch endgültige Steuerbescheide unter gewissen Umständen (bis zu 4 Jahre?) nachträglich korrigiert werden können. Auch meine "normale" Bearbeiterin vom Finanzamt sagte, das würde korrigiert, in dem fehlende Jahre am Ende zugeschlagen würden - was immer das heißt. Der tatsächliche Sachbearbeiter meines Änderungsantrags hat eine Korrektur aber abgehent, weil die Bescheide abgeschlossen sind.
Kennt jemand Umstände und korrekte Formulierungen, die ich für einen Widerspruch verwenden könnte?
Vielen Dank.
1 Antwort
Also:
Angenommen Du kannst 100.000 Euro auf 50 Jahre abschreiben, jedes Jahr 2.000.
Wenn jetzt zwanzig Jahre nur 1.500 Euro abgeschrieben werden, insgesamt also 30.000, dann sind noch 70.000 übrig. Ab jetzt werden richtig 2.000 Euro jährlich abgeschrieben, also noch 35 Jahre lang - statt eigentlich 30 Jahre, um auf fünfzig zu kommen.
Das ist gemeint, mit indem fehlende Jahre am Ende zugeschlagen würden. Und so ist es meiner Meinung nach auch richtig.