Weshalb dürfen Angestellte im öffentlichen Dienst 0.35 Cent je km als Fahrtkosten ansetzen?
Arbeitnehmer steht doch nur 0.30 Cent an Fahrtkosten je gefahrenen km zu-weshalb bekommen Angestellte im öffentl. Dienst 0.35 Cent angerechnet? Wird das in naher Zukunft einheitlich sein?
3 Antworten
- Angestellte im öffentl. Dienst 0.35 Cent angerechnet
Wo steht das ????
Ich kenne eine Regelung in NRW, wo für die ersten 100 km 0,19 € angesetzt werden dürfen, darüber nur 0,16 € ( Land NRW !!! Reisekostenregelung bei Honorarkräften))
....und dann noch etwas zum neidisch werden : ich kenne eine Anstalt des öffentlichen Rechts, die erstattet 0,92 € pro km - wer das ist, werde ich allerdings nicht öffentlich äußern.
Also die Unterschiede können sehr groß sein......
Jeder Arbeitgeber kann seinen Mitarbeitern die Fahrkosten frei nach Gutdünken erstatten. Da gibt es keine Vorschriften. Solche gibt es nur, wenn man sein Fahrtkosten steuerlich geltend machen will, weil kein Arbeitgeber für die Kosten aufkommt.
gehts dem Fragenden nicht eher um die Anerkennung durchs Finanzamt, ich les das so und nicht, warum Chefs unterschiedlich viel zahlen
Nicht ganz: In verschiedenen Landesreisekostengesetzen wurde eine Anhebung der Wegstreckenentschädigung, nicht Fahrtkosten zur Arbeitsstelle, für Angestellte im öffentlichen Dienst auf 0,35 € pro Kilometer umgesetzt. Der Bundesfinanzhof hat diese unterschiedlichen Regelungen für verfassungsrechtlich unbedenklich gehalten (Beschluss vom 15.3.2011, VI B 145/10). Eine Entscheidung des BVG steht noch aus.
G imager761
Da tippe ich mal auf die Bundesbank oder die EZB. Die sitzen schlißlich auf den Geldtöpfen.