Eingruppierung im TVÖD VKA?

2 Antworten

Gude,

am besten Vereinbarst du ein Termin mit dem Boss und erklärst im wie beschrieben die sachlage und fragst ihn höflich nach einer Lohnerhöhung.

wenn die mit deiner leistung zufrieden sind werden die dir auch entgegen kommen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

BlackOlive 
Beitragsersteller
 13.02.2021, 04:48

Werde das wohl mal probieren. Auch wenn ich so etwas noch nie gemacht habe und ich mich bei dem Gedanken ein wenig unsicher fühle, werde ich nicht darum herum kommen, für meine belange mich persönlich einzusetzen. Klingt vielleicht ein wenig komisch, ist aber ein Übungsfeld von mir, was aber ein anders Thema ist und nicht in den Bereich "Finanzfrage" fällt :-)

Danke für deine Antwort- mitten in der Nacht- Schönes WE

Grundlage wäre ja die Entgeltordnung zum Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst Kommunaler Arbeitgeber. Also zum Beispiel hier nachzulesen:

https://www.vka.de/assets/media/docs/0/Tarifverträge/190830_ÄV_14_TVöD_V_Lesefassung.pdf

Interessant wird es zb bei Seite 62 bzgl der Entgeltgruppen. Da sollte dir eigentlich mindestens EG 5 zustehen. Maßgebend ist jedoch, dass es eine Beschäftigung in dem selben oder einen verwandten Ausbildungsberuf ist. Nun ist fraglich, ob du als Maurer einen verwandten Ausbildungsberuf wie ein GaLa-Bauer erlernt hast. Wärst du Bäckergeselle oder Uhrmacher wäre das zum Beispiel was Grundverschiedenes. Nun ist aber auch Maurer und GaLa-Bauer sich zwangsläufig nicht richtig ähnlich. Wenn es halt keine Verwandtschaft zwischen den Ausbildungsberufen gibt, würde es nicht klappen. Du müsstest es einfach versuchen. Schau doch mal Ausbildungsinhalte beider Berufe an und notier dir Gemeinsamkeiten/ Ähnlichkeiten. Dann würde ich so vorbereitet ins Personalgespräch gehen.

Übrigens: wenn du ein Jahr angestellt bist, rutscht du auch in Stufe 2 der Entgeltgruppe aufgrund der Dauer deiner Beschäftigung.

Wenn du 4,5 Jahre angestellt bist, kannst du auf Grundlage des Berufsbildungsgesetzes als Berufspraktiker zur Abschlussprüfung für GaLa-Bauer zugelassen werden, da du mindestens das 1,5 fache der Ausbildungsdauer in diesem Beruf praktisch gearbeitet hast. Das wäre dann noch einmal eine zusätzliche Möglichkeit, sich zu qualifizieren, ohne die Ausbildung selbst zu durchlaufen. :)