Kann ich Fahrtkosten zwischen Wohnort und Umschulungsort von der Steuer absetzen?
Hallo, ich befinde mich in einer Umschulung im Rahmen der beruflichen Rehabilitation; beziehe also in dieser Zeit (2 Jahre) Übergangsgeld von der Rentenversicherung. Den Weg zwischen Wohnort und Schulungsort (einfache Strecke = 118 km) fahre ich jedes Wochenende. Ich bin verheiratet, beide haben wir Steuerklasse IV, mein Mann hat steuerpflichtiges Einkommen. Kann ich nun die Fahrtkosten, die nicht erstattet werden, als Werbungskosten bei der Steuererklärung ansetzen, obwohl ich keine Arbeitseinkünfte habe oder sind dies evtl. Sonderausgaben? Danke für hilfreiche Antworten! Viele Grüße Simone
2 Antworten
Wenn im Übergangsgeld kin Betrag enthalten ist, der für diese Fahrtkosten ausgesetzt ist, dann kannst Du es abziehen.
Da es für einen späteren Beruf ist, sind es vorweggenommene Werbungskosten. Also in eine eigene Anlage "N" eintragen.
Hallo
Die Fahrten habe ich immer als Dienstreise angegeben und es wurde vom Finanzamt anerkannt