Grundsätzlich ist ein eigene, selbstgenutzte Haus oder eine Eigentumswohnung eine super Anlage.

Aber in eurem jugendlichen Alter, sollte man sich das aber genau überlegen. Ihr seid noch nicht verheiratet und auch beruflich dürftet ihr noch ganz am Anfang stehen. Da kann sich privat, beruflich und auch in Hinsicht auf den Wohnort noch viel ändern.

Nicht nur als Zwischenlösung wäre der Erwerb eines guten Aktienfonds, jeder von euch für sich, eine gute Alternative .

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Was sich nicht verkaufen lässt, kann man verschenken. Schätze Deine Gemeinde steht als Begünstigte gerne zur Verfügung. Voraussetzung ist natürlich, dass das Grundstück weder mit finanziellen Verpflichtungen, noch mit Schadstoffen belastet ist.

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Eheleute können jedes Jahr neu entscheiden, ob sie zusammen oder getrennt veranlagt werden wollen. Für die getrennte Veranlagung brauchst Du die Mitwirkung Deiner Frau und deren Steuerunterlagen nicht.

Die getrennte Veranlagung kann (muss aber nicht) im Endergebnis aber zu einer insgesamt höheren Steuerbelastung führen.

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Diese Schenkung ist grundsätzlich schenkungssteuerpflichtig. Das bleibt sie auch, wenn ein Teil des Geldes auf das Konto Deiner Freundin überwiesen wird, mit der Bitte dieses an Dich weiterzuleiten.

Um den Freibetrag der Schenkungssteuer zweimal nutzen zu können, müsste Dein Bruder diesen Teil des Geldes Deiner Freundin richtig schenken - mit allen Konsequenzen.

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