Grundsätzlich ist ein eigene, selbstgenutzte Haus oder eine Eigentumswohnung eine super Anlage.

Aber in eurem jugendlichen Alter, sollte man sich das aber genau überlegen. Ihr seid noch nicht verheiratet und auch beruflich dürftet ihr noch ganz am Anfang stehen. Da kann sich privat, beruflich und auch in Hinsicht auf den Wohnort noch viel ändern.

Nicht nur als Zwischenlösung wäre der Erwerb eines guten Aktienfonds, jeder von euch für sich, eine gute Alternative .

...zur Antwort

"Nutzungsrecht auf Lebenszeit" bedeutet, dass Deine Mutter so lange sie lebt, die Wohnung nutzen kann wie sie will. Sie könnte sogar ausziehen, z.B. ins Pflegeheim und zu dessen Finanzierung die Wohnung an Dritte vermieten.

...zur Antwort

Was sich nicht verkaufen lässt, kann man verschenken. Schätze Deine Gemeinde steht als Begünstigte gerne zur Verfügung. Voraussetzung ist natürlich, dass das Grundstück weder mit finanziellen Verpflichtungen, noch mit Schadstoffen belastet ist.

...zur Antwort

Wenn Du mit Deinem Arbeitgeber nichts anderes vereinbart hast, ist die große Entfernung Deines Wohnorts vom Arbeitsplatz Dein Privatvergnügen, die stundenlangen Fahrzeiten zum Arbeitsplatz sind Deine Freizeit und die hohen Fahrtkosten widerlegen, dass Geiz geil ist.

...zur Antwort

Ja, Freiwillige im FSJ und BFD sind gesetzlich rentenversichert. Die Zeit des freiwilligen sozialen Jahres wird für die Altersvorsorge angerechnet. Die Freiwilligen sind rechtlich ähnlich gestellt wie Auszubildende.

...zur Antwort

Ein Vertrag, den ein Minderjähriger, der das 7. Lebensjahr vollendet hat, abschließt, gilt auch ohne Zustimmung des gesetzlichen Vertreters von Anfang an als wirksam, wenn der Minderjährige die vertragsmäßige Leistung mit Mitteln bewirkt, die ihm zu diesem Zweck oder zu freier Verfügung von dem Vertreter oder mit dessen Zustimmung von einem Dritten (z. B. einer Tante, die dem Minderjährigen mit Zustimmung der Eltern ein Geldgeschenk macht) überlassen worden sind. Die Überlassung des Taschengelds zur freien Verfügung oder zu einem bestimmten Zweck ersetzt also die Zustimmung zu dem konkreten Vertragsschluss.

Ob die Lottostelle das Geschäft mit dem Mädchenn hätte abschließen dürfen, ist eine Rechtsfrage, welche das Innenverhältnis der Lottoannahmestelle zur Lottogesellschaft betrifft und interessiert hier nicht. Mit dem Kind ist der Wettvertrag rechtsgültig zustande gekommen.

Da dem 14-jährige Mädchen der Lottogewinn nur einen Vorteil bringt, darf es diesen annehmen und behalten, nicht aber zur freien Verfügung. Das Verfügungsrecht steht bis zur Volljährigkeit des Kindes den Eltern zu, die es aber nur zu dessen Gunsten ausüben dürfen.

...zur Antwort

Eheleute können jedes Jahr neu entscheiden, ob sie zusammen oder getrennt veranlagt werden wollen. Für die getrennte Veranlagung brauchst Du die Mitwirkung Deiner Frau und deren Steuerunterlagen nicht.

Die getrennte Veranlagung kann (muss aber nicht) im Endergebnis aber zu einer insgesamt höheren Steuerbelastung führen.

...zur Antwort

Ungebaute Häuser, oder wie man besser sagt, ein unbebautes Baugrundstück, haben in Prozent des Verkehrswerts einen höheren Beleihungswert als bebaute Grundstücke.

Über die üblichen Grundstückspreise erhältst Du Auskunft bei Deiner Gemeinde oder beim Makler.

...zur Antwort

Die deutsche Börse ist eine der volatilsten Börsen der Welt, das auf und ab ist atemberaubend. Außerdem entwickelt sich in Deutschland ein politischer Linkstrend, was der Börse noch nie gut tat. Aus Gründen der Risikostreuung rate ich grundsätzlich von Aktienfonds ab, die nur in deutschen Aktien anlegen.

Der Veri Valeur hat relativ niedrige Kosten liegt aber bezüglich seiner langfristigen Performance im Vergleich zum Dax nur im schwachen Mittelfeld (Zwei Morningstar-Sterne). Auch im Mehrjahresvergleich ist er wesentlich hinter dem Dax zurückgeblieben.

Vielleicht ist es deshalb gar nicht so schlecht, dass sich erst kürzlich ein ganzes Fondsmanagement-Team bei der KAG Veritas verabschiedet hat.

...zur Antwort

Diese Schenkung ist grundsätzlich schenkungssteuerpflichtig. Das bleibt sie auch, wenn ein Teil des Geldes auf das Konto Deiner Freundin überwiesen wird, mit der Bitte dieses an Dich weiterzuleiten.

Um den Freibetrag der Schenkungssteuer zweimal nutzen zu können, müsste Dein Bruder diesen Teil des Geldes Deiner Freundin richtig schenken - mit allen Konsequenzen.

...zur Antwort
Weitere Inhalte können nur Nutzer sehen, die bei uns eingeloggt sind.