Werkvertrag Selbstständigkeit? Meldepflicht Arbeitgeber?

2 Antworten

Natürlich musst Du ein Gewerbe bei Aufnahme der Tätigkeit anmelden, die Aufnahme eines Gewerbe oder einer selbständigen Tätigkeit innerhalb eines Monats dem Finanzamt in Form des Fragebogens zur steuerlichen Erfassung mitteilen. Das würde ich halt an Deiner Stelle umgehend nachholen.


sonnenblume333 
Beitragsersteller
 15.10.2023, 23:29

Es handelt sich nicht um ein Gewerbe, da es eine einmalige Einnahme ist und nicht gewerblich erfolgt. Mein Auftraggeber erklärte mir auch, dass es nur bei Wiederholungsabsicht eine selbstständige Tätigkeit wäre.

Steinemann  15.10.2023, 23:33
@sonnenblume333

Wenn die Tätigkeit über ein Jahr ausgeübt wurde, dann war das ja nachhaltig. Da können je nach Art der Tätigkeit die Voraussetzungen für das Vorliegen eines Gewerbes schon erfüllt sein.

Aber das entscheide nicht ich, sondern am Ende das Finanzamt. Wenn Du glaubst, Deine Pflichten bis jetzt erfüllt zu haben, dann ist ja alles gut!

sonnenblume333 
Beitragsersteller
 15.10.2023, 23:40
@Steinemann

Ich hatte ja wie gesagt keine Einnahmen, sondern nur diese eine Einnahme. Nachhaltigkeit liegt nur vor, wenn die Tätigkeit dauerhaft und langfristig auf eine Gewinnerzielung ausgerichtet ist. Dabei ist bei einer einmaligen Einnahme nicht auszugehen.

Die frage wäre einfacher zu beantworten, wenn Du keinen Aufsatz geschreiben hättest, sondern in wenigen Zeilen die entscheidenden Punkte:

  1. Du hast lt. Sachverhalt keine Hauptbeschäftigung, nur Minijob (wissen wir)
  2. Werkvertrag (wissen wir)
  3. Bezahlung in einer Summe (wissen wir)

Also entscheidend, wovon hast Du in der Zeit gelebt?

Vom Minijob und der Hoffnugn auf 4.000,- Euro kann keiner leben und eine Krankenversicherung zahlen.

Ohne zu wissen, ob Du verheiratet bist und/oder Bürgergeld beziehst und/oder von Ersparnissen gelebt hast, kann Dir keiner die Frage beantworten.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986

sonnenblume333 
Beitragsersteller
 16.10.2023, 14:32

Ich war studentisch Krankenversichert. Aber die Frage hat sich nun geklärt, ich habe mit dem zuständigen Finanzamt telefoniert und ich habe nichts falsch gemacht, da der Werkvertrag diesen Monat endet müsste ich keinen Fragebogen zur steuerlichen Erfassung ausfüllen oder mich geschweige denn selbstständig melden. Ich muss es nur wie mir auch gesagt wurde bei der Steuererklärung angeben.

wfwbinder  16.10.2023, 18:01
@sonnenblume333

Genauso ist es und es wird keine Steuer rauskommen. Und wenn Du studierst, brauchst Du auch keine Sozialabgaben zu entrichten, auch nicht für die Rentenversicherung im Gegensatz zu Werkstudenten.