Werkvertrag Selbstständigkeit? Meldepflicht Arbeitgeber?
Werkvertrag einmalige Einnahme Selbstständigkeit
Hallo, ich bin etwas verwirrt, was meinen Werkvertrag bei einer Stiftung angeht. Der Vertrag ging von November 2022 bis Ende diesen Monats und ich finde nun widersprüchliche Aussagen im Netz. Ich hatte dort keine laufenden Einnahmen, sondern werde im November je nach Anzahl der Follower bezahlt. Es werden ca. 4000 Euro einmalig sein, danach erlischt der Vertrag. Ich werde auch nur bezahlt, wenn alle 48 Beiträge erstellt wurden. Der Arbeitsaufwand betrug durchschnittlich 0,5 - 0,75 Stunden pro Woche. Mir wurde mitgeteilt vom Auftraggeber, ich müsste das ganze einfach nächstes Jahr bei meiner Steuererklärung angeben und weiter nichts tun. Ich habe nun jetzt aber Angst, dass ich mich hätte selbstständig melden müssen und großen Ärger bekomme, wenn ich meine Steuererklärung nächstes Jahr abgebe. Zudem habe ich Angst, dass ich rückwirkend selbstständig gemeldet werde, weil ich nicht wüsste welche Auswirkungen das auf meine Krankenversicherung oder andere Institutionen hätte.
Zudem habe ich bislang aufgrund keiner Einnahmen und keiner großen Zeitaufwendung meinem Minijob Arbeitgeber bislang nicht davon in Kenntnis gesetzt, da es ja keine Auswirkungen auf meine Arbeitszeit dort oder die Sozialversicherung hatte. Mein Arbeitsvertrag enthält auch keine Klausel, das ich das müsste. Dies möchte ich jetzt nachnehmen und über das einmalige Einkommen aufklären. Habe ich damit eventuell eine Meldepflicht verletzt, von der ich nichts wusste und von der auch nichts im Vertrag steht?
2 Antworten
Natürlich musst Du ein Gewerbe bei Aufnahme der Tätigkeit anmelden, die Aufnahme eines Gewerbe oder einer selbständigen Tätigkeit innerhalb eines Monats dem Finanzamt in Form des Fragebogens zur steuerlichen Erfassung mitteilen. Das würde ich halt an Deiner Stelle umgehend nachholen.
Wenn die Tätigkeit über ein Jahr ausgeübt wurde, dann war das ja nachhaltig. Da können je nach Art der Tätigkeit die Voraussetzungen für das Vorliegen eines Gewerbes schon erfüllt sein.
Aber das entscheide nicht ich, sondern am Ende das Finanzamt. Wenn Du glaubst, Deine Pflichten bis jetzt erfüllt zu haben, dann ist ja alles gut!
Ich hatte ja wie gesagt keine Einnahmen, sondern nur diese eine Einnahme. Nachhaltigkeit liegt nur vor, wenn die Tätigkeit dauerhaft und langfristig auf eine Gewinnerzielung ausgerichtet ist. Dabei ist bei einer einmaligen Einnahme nicht auszugehen.
Die frage wäre einfacher zu beantworten, wenn Du keinen Aufsatz geschreiben hättest, sondern in wenigen Zeilen die entscheidenden Punkte:
- Du hast lt. Sachverhalt keine Hauptbeschäftigung, nur Minijob (wissen wir)
- Werkvertrag (wissen wir)
- Bezahlung in einer Summe (wissen wir)
Also entscheidend, wovon hast Du in der Zeit gelebt?
Vom Minijob und der Hoffnugn auf 4.000,- Euro kann keiner leben und eine Krankenversicherung zahlen.
Ohne zu wissen, ob Du verheiratet bist und/oder Bürgergeld beziehst und/oder von Ersparnissen gelebt hast, kann Dir keiner die Frage beantworten.
Ich war studentisch Krankenversichert. Aber die Frage hat sich nun geklärt, ich habe mit dem zuständigen Finanzamt telefoniert und ich habe nichts falsch gemacht, da der Werkvertrag diesen Monat endet müsste ich keinen Fragebogen zur steuerlichen Erfassung ausfüllen oder mich geschweige denn selbstständig melden. Ich muss es nur wie mir auch gesagt wurde bei der Steuererklärung angeben.
Genauso ist es und es wird keine Steuer rauskommen. Und wenn Du studierst, brauchst Du auch keine Sozialabgaben zu entrichten, auch nicht für die Rentenversicherung im Gegensatz zu Werkstudenten.
Es handelt sich nicht um ein Gewerbe, da es eine einmalige Einnahme ist und nicht gewerblich erfolgt. Mein Auftraggeber erklärte mir auch, dass es nur bei Wiederholungsabsicht eine selbstständige Tätigkeit wäre.