Muss ich mich beim Finanzamt melden?
Hallo und Hilfe, ich sehe den Wald vor lauter Behörden und Ämtern nicht mehr. Also: Ich bin Student in NRW und beziehe BAföG. Nun habe ich die Möglichkeit bekommen für eine Einrichtung wissenschaftliche Interviews transkribieren zu können und dies wurde per Werkvertrag geregelt: so-und-so viele Stunden Interview müssen bis zum 15. März transkribiert werden und dafür bekomme ich einen festen Preis von 450€. Wenn dieser beendet ist, werde ich einen weiteren Werkvertrag für ein weiteres Interview unterschreiben usw usf.
Nun hat mir bereits die Dame von der Krankenkasse erklärt, dass sich dort nichts ändert, solange das Studium überwiegt, die BAföG Ansprechpartner wissen auch Bescheid, da ich aber nicht regelmäßig über 400€ verdiene, sollte es auch da keine Probleme geben.
Bleibt das große Mysterium Finanzamt. Der Antrag über freiberufliche Tätigkeiten hat acht Seiten und mir scheint, um da durchzublicken hätte ich noch ein eigenes Studium absolvieren müssen. Ich kann auch absolut nicht einschätzen, wie viel ich durch diese Arbeit verdiene. Es könnten in diesem Jahr noch 3 Interviews zu transkribieren sein, es könnten aber auch 30 sein. Das kommt drauf an, ob ein Transkriptionsstau vorliegt oder nicht. Zum momentanen Zeitpunkt kann ich dem Finanzamt nichts konkretes mitteilen, außer dass ich hin und wieder mal diese Werkverträge mache. Aber muss ich dafür schon diesen 8-seitigen Antrag ausfüllen? Oder reicht es wenn ich dem Finanzamt am Ende des Jahres mitteile, was ich im Jahr verdient habe!?
1 Antwort
Hat dir das Finanzamt den Fragebogen zugeschickt oder bist du von selbst auf die Idee gekommen?
Falls es das zweite war: Wirf ihn weg.
Falls es das erste war: Gib ihn jemandem, der sich wenigesten ein wenig auskennt.
Falls du wirklich ausfüllen willst:
Bei den zu erwartenden Einkünften trägst du Null ein. Im Abschnitt zur Umsatzsteuer kreuzt du die Kleinunternehmerregelung an. Dann kannst du es verschicken.
"reicht es wenn ich dem Finanzamt am Ende des Jahres mitteile, was ich im Jahr verdient habe!?"
Am Ende des Jahres? Da haben die zu. Üblicherweise werden die ersten Einkommensteuererklärungen im März eingereicht - vorher sind auch meist keine Formulare bzw. Programme dafür da.
Die Umsatzsteuererklärung dürfte schon eher gehen.