Hallo,
habe seit Anfang Juni einen Werkstudentenjob/Wissenschaftliche Hilfskraft mit einem Monatsverdienst von max. 400€. Mir wurde nun ein Job als Tutor an der Hochschule angeboten (Aufwandsentschädigung nach §3 Nr. 26 EStG) der weit mehr als 2100€ im Jahr beträgt.
Ich habe nun schon in Erfahrung bringen können das diese Konstellation am BAföG Bezug und Steuerlich nichts ausmacht, d.h. keine BAföG Kürzung und auch keine Steuern zu zahlen.
Doch wie sieht es hier mit der Krankenkasse und der Rentenversicherung aus? Bin in einer Studentenversicherung, alles zusammen ca. 80€/mtl. Was bei den 400€ als Werkstudent auch kein Problem ist. Werden hier die "Einkünfte" (sind ja eigentlich keine da es sich um eine Aufwandsentschädigung handelt) auf die Kranken- bzw. Pflegeversicherung angerechnet? Danke schonmal an alle die sich die Mühe machen mir zu Antworten.
Viele Grüße
Thomas