Nebengewerbe während der Kurzarbeit? (Wie ist dieser Artikel zu verstehen?
Guten Abend,
Gerne möchte ich hier mal fragen, wie da ganze geregelt ist, wenn ich während meiner Kurzarbeit ein Nebengewerbe anmelde. In wie fern wird das Kurzarbeitergeld auf mein Nebenverdienst aus dem Nebengewerbe angerechnet? Habe einen Artikel auf der Seite der Agentur für Arbeit gefunden und wollte ebenfalls fragen wie das zu verstehen ist? bezieht sich dies wieder auf einzelne Bundesländer?
Für mich stellt sich jetzt nur die Frage:
Wird das Kurzarbeitergeld jetzt dem Nebenverdienst angerechnet oder nicht, wenn ich das Nebengewerbe während der Kurzarbeit angemeldet habe?
(Siehe das gelb markierte im Bild Quelle: https://www.arbeitsagentur.de/finanzielle-hilfen/kurzarbeitergeldarbeitnehmer#:~:text=Wie%20wirkt%20sich%20ein%20Hinzuverdienst,nicht%20auf%20das%20Kurzarbeitergeld%20angerechnet. )
Über eine hilfreiche Antwort würde ich mehr freuen! :)
2 Antworten
Steht doch da:
"Für die Zeit vom 01.05.2020 bis 31.12.2020 wird diese Hinzuverdienstmöglichkeit auf alle Berufe ausgedehnt. Das Nebeneinkommen ist weiterhin anrechnungsfrei, soweit die Summe aus dem Nebeneinkommen plus einem gegebenenfalls verbliebenen Ist-Entgelt, einem eventuellen Aufstockungsbetrag und dem Kurzarbeitergeld das Soll-Entgelt nicht übersteigt."
Heißt, alles bis zum letzten Soll-Entgelt bleibt dir. (Kurzarbeitergeld plus Nebeneinkommen addiert)