Wer zahlt Carport auf Gemeinschaftseigentum mit Sondernutzungsrecht ?
Wir besitzen eine Eigentumswohnung. Die Eigentümerin der Nebenwohnung will nun auf Ihren Stellplatz einen Carport bauen und die Kosten auf sämtliche Eigentümer umlegen, da es sich um Gemeinschaftseigentum mit Sondernutzungsrecht handelt. Kann das sein, dass alle zahlen müssen, obwohl nur Sie den Carport nutzen kann ?
3 Antworten
Nö, nur der Nutzer des Carportes zahlt.
Die Errichtung eines Carports ist eine bauliche Veränderung im Sinne von § 22/1 WEG und es müssen zwar alle ET zustimmen und es wird auch eine Baugenehmigung benötigt, aber die Kosten können nach § 16/1 verteilt werden,
also so dass nur diejenigen zahlen die einen Nutzen davon habenhttp://www.123recht.net/Carport-Sondereigentum-wird-Gemeinschaftseigentum-__f159133.html
Gemeinschaftseigentum - ja aber jede bauliche Veränderung muss außer dem Bauamt auch von allen Eigentümern abgesegnet werden. Die Kosten für das Carport trägt natürlich nur der der den Nutzen hat, das ist ja wohl klar.
Sondernutzungsrecht ist das Stichwort.
Sie hat das Sondernutzungsrecht für die Fläche und muss daher auch den Carport selber zahlen. Sie nutzt ihn, sie zahlt ihn.
So einfach ist das.