Termin für eine Kreditablösung überzogen

4 Antworten

Bank: Santander

Wenn Du im Internet nach Kundenerfahrungen mit diesem Kreditinstitut suchst, findest Du jede Menge Beschwerden. Mich wundert Deine Sache daher nicht.

Den Grund und die Höhe der neu berechneten Gebühren muß die Bank Dir erklären. Wir können sehr wenig dazu sagen. Fest steht für uns ja nur, dass Du den Kredit vorzeitig abgelöst hattest und daher die Bank selbstverständlich Vorfälligkeitsentschädigung verlangen kann.

  1. Ob die nicht rechtzeitige Zahlung nun von Dir verschuldet wurde, oder von Jemand anderem, ist für die Bank egal.

  2. Ob die Gebühren in der Höhe rechtmäßig sind, oder nicht, kann man nicht sagen. Dem Grunde nach ist eine Gebühr gerechtfertigt.

  3. Mit der Nichtzahlung der Gebühr, schwebst Du in der Gefahr, dass Du verklagt wird und die Bank dies der Schufa meldet.

  4. Überlege mal den anderen Weg und fordere den Mehrbetrag von dem, der die rechtzeitige Zahlung verhindert hat.


LittleArrow  07.09.2014, 00:27

.5. Überlege, ob für den Streit um diese Mehrkostenforderung der Bank die Einschaltung eines Fachanwaltes kostenmäßig sinnvoll ist.

LittleArrow  07.09.2014, 00:27
  1. Überlege, ob für den Streit um diese Mehrkostenforderung der Bank die Einschaltung eines Fachanwaltes kostenmäßig sinnvoll ist.

Das Angebot der Bank enthielt den schriftlichen Vorbehalt "Sollte der Betrag nicht fristgerecht eingehen, muss eine neue Berechnung durchgeführt werden.".

Diese neue Berechnung umfaßt nicht nur die weitergelaufenen Sollzinsen, sondern auch die Neuberechnung der Vorfäligkeitsentschädigung auf der Basis der zwischenzeitlich eingetretenen Zinsänderung (hier: Zinssenkung am Kapitalmarkt, was also eine Verteuerung bzw. Erhöhung der Vorfälligkeitsentschädigung bedingt).

Mir ist nicht ganz klar, wie hoch der Zinsanteil an den € 562 ist und wieviel die Vorfälligkeitsentschädigung von € 228 auf x Euro gestiegen ist. Aber dies läßt sich erfragen. scheint letztere Zahl anwendbar zu sein. Die Neuberechnung der Vorfälligkeitsentschädigung bedeutet keineswegs die mehrmalige Gebührenberechnung. Es geht auch gar nicht um Gebühren, sondern um eine Entschädigung.

Aber lohnt sich hier wirklich ein großer Streit mit viel höheren Anwaltskosten? Dich unterstützt sicherliche keine Vertragsrechtschutzversicherung.

Die damalige Alternative für Dich wäre ein fehlender Neuberechnungsvorbehalt gewesen, dann würdest Du der Bank seit dem 31.05.2014 Verzugszinsen auf den Gesamtbetrag von € 23.037 schulden. Aber diese Regelung wurde nicht vereinbart.

Geh mal davon aus das die Forderung der Bank vor dem Versand an den Kunden die Kosten sachlich richtig berechnet und rechtlich belastbar geprüft wurde. Was die Bank Dir in Rechnung stellt, steht mit Sicherheit in Deinem Kreditvertrag und den AGB. Du kannst auf die schriftliche Aufstellung warten, das entbindet aber nicht von der Zahlungspflicht. Um die Kreditablösung nicht noch weiter unnötig zu verzögern (zu verteuern) empfehle ich den Restbetrag zu zahlen.