Beschädigter Artikel (Ausstellerstück) geliefert, Rückgabe problemlos möglich?
Guten Tag zusammen.
Habe am 23.06.23 eine Soundbar bei Saturn im Online-Shop gekauft - diese kam heute promt.
Es handelt sich dabei um ein Ausstellungsstück, welches laut Angabe der Servicedame von Saturn am 16.06.23 im Laden ausgestellt wurde.
Mir wurde das Ausstellungsstück dann kostenreduziert angeboten, da das Produkt trotz meiner Bestellung ausverkauft war. Dabei schilderte man mir, dass der Zustand des Geräts "sehr gut" sei - so steht es auch in der E-Mail.
Beim heutigen auspacken kamen dann leider massive Schäden zum Vorschein, so gravierend, dass nur eine Rückgabe in Frage kommt.
Ich habe die Soundbar also direkt zum nächst gelegenen Saturn gebracht, ca. 1 Stunde nachdem ich den Karton geöffnet hatte.
Dort nahm man den Schaden auf und sagte mir, dass man sich erst noch mit dem Saturn in Verbindung setzen muss, der den Artikel verkauft hat und prüfen muss, ob der Zustand des Geräts schon dort so war. Man meinte weiterhin zu mir, dass dies Zeit in Anspruch nehmen wird und eine Rückerstattung des Kaufpreises daher nicht vorgenommen werden kann.
Soweit, so gut - ich frage mich nun aber, wenn der Saturn der mir das Produkt verkauft hat nun sagt, dass das Gerät einwandfrei war als man es zu mir geschickt hat - was passiert dann?
Ich hatte nämlich das Gefühl, dass man mir unterschwellig suggerieren wollte, dass es ja auch sein kann das ich das Gerät beschädigt habe - was definitiv nicht der Fall ist.
Dann wäre es ja Aussage gegen Aussage.
Hat jemand vielleicht ähnliche Erfahrungen gemacht?
1 Antwort
ich würde da gar nicht lange fackeln, beim Online-Kauf hast du ein Widerrufsrecht. Du solltest neben dem Widerruf gleichzeitig den Artikel reklamieren. Der Saturn vor Ort hat den Artikel ja nicht verkauft sondern ist stationärer Handel. Ich habe mal im Baumarkt gejobbt, da hieß es "wenn Sie online was kaufen, hat das so erstmal mit uns nichts zu tun". Aus Sicht der Filiale kann ich schon verstehen, dass das dann erstmal geklärt werden müsste, Aber warum dieser Umweg, wenn es wegen des Widerrufsrechts ja auch so ganz problemlos ginge. Mal abgesehen von der Reklamation aufgrund der mangelhaften Sache, die dir auch nach Ablauf der Widerrufsfrist zusteht