Notar hat beim Hauskauf die Vorsorgevollmacht akzeptiert obwohl es nicht beurkundet war?
Hallo zusammen,
wir haben ein Problem mit unserem Hauskauf. Nach dem wir den Kaufvertrag beim Notar unterschrieben haben, lehnte das Grundbuchamt die beglaubigte Vorsorgevollmacht der Verkäuferin ab und jetzt muss ein Betreuer bestellt werden und zusätzlich bräuchte das Gericht auch noch einen Gutachten und das könnte alles einige Zeit dauern.
Der Notar meinte dass die Vorsorgevollmacht ausreichend wäre, da es wohl auch noch ein BGH Urteil gäbe, daher haben wir das nicht hinterfragt, auch mit dem Glauben das der Notar schon weiß was er da tut. Aber wie schon erwähnt lenkt das Grundbuch nicht ein und der Betreuer ist nun bestellt.
Falls uns durch diese ganze Geschichte unnötige Kosten entstehen sollten oder das Gutachten höher als der Kaufpreis sein sollte, wer haftet denn hier? Und müssen wir dann auch den Kaufpreis nach dem Gutachten bezahlen??
Da wir meiner Meinung nach ein ordentlich hohen Preis vereinbart haben.