Wer trägt die Kosten wenn der Nachbarsgarten meinen Garten beschmutzt?
Unser Nachbar hat viele Bäume die über den Zaun reichen und somit über meinem Garten sind. Die Bäume sind schon älter und somit fallen immer wieder ganze Äste in meinen Garten. Auch Früchte fallen die ganze Zeit in meinen Garten. Für mich bedeutet das also mehr Arbeit ohne, dass ich das will. Muss ich die Kosten für die Entsorgung selber zahlen oder kann ich meinem Nachbarn das anrechnen?
3 Antworten
Das war das Lieblingsthema meiner Oma: Die Kastanien und das Laub von des Nachbarn Kastanienbaum landete auf ihrem Grundstück und sie wollte etwas dagegen unternerhmen. Die Oma gibt es seit 30 Jahren nicht mehr, der Kastanienbaum steht noch immer und es wurde niemals ein Pfennig oder Cent vom Nachbarn gezahlt. Das sollte Dir zu denken geben.
Wir wissen nicht, in welchem Bundesland Du Dich ärgerst und können zu den Nachbarschaftsgesetzen nichts sagen. Eins ist nur klar: Wenn die Bäume "älter" sind ist es für Beseitigungsansprüche längst vorbei. Es wird im Zweifel nach BGB zu entscheiden sein und zwar nach folgender Vorschrift:
http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1004.html
Ganz schön vage, nicht wahr?! Zu dulden sind ortsübliche Einwirkungen. Für Baumpflege muß der Nachbar sorgen. Ganze Äste dürfen nicht auf des Nachbarn Grundstück fallen. Trefflich streiten kann man sich aber darüber, ob es schon eine Beeinträchtigung des Nachbarn ist, wenn gelegentlich mal ein Ast abbricht. Das erscheint mir ortsüblich, insbesondere dann, wenn es im Zusammenhang mit einem Naturereignis wie Sturm steht. Ähnlich ist es mit den Früchten.
Wenn ich allerdings von den Kosten der Entsorgung lese frage ich mich, ob Du uns veräppeln oder verbirnen willst. Bei uns im Ort ist die Ökotonne gebührenfrei und selbst wenn sie das nicht wäre, wäre der Aufwand minimal.
Laß Dir im übrigen sagen, dass sogenannte Nachbarschaftsklagen oftmals nicht nur zu Ärger auf allen Seiten sondern auch zu Kostenbelastungen bei allen Beteiligten führen. Ich rate daher zu einem klärenden Gespräch mit dem Nachbarn. Oder mach es, wie ich das machen würde: Warte bis es dunkel ist und dann werf ihm den ganzen Kram über den Zaun.
An sich ist an der Grundstücksgrenze Schluß und man könnte verlangen, dass überwuchernde Pflanzenteile beseitigt werden. In solchen Dingen habe ich immer einen leicht anarchistischen Lösungsvorschlag: Statt die Gerichte und die eigene Geldbörse zu belasten würde ich mir Unkraut-Ex besorgen. Es gibt da ein Roundup heißendes Präparat das man auf die Blätter des störenden Strauchs aufspritzen kann worauf dieser jämmerlich eingeht. Wenn die böse Tat im Schutz der Dunkelheit vollzogen wird, kommt einem keiner auf die Schliche. Ein Frühaufsteher wie ich würde eine Vollmondnacht als Tatzeitraum ins Auge fassen und dann so um 2 bis 3 Uhr loslegen.
Es ist gerade Vollmondnacht, als ich dies lese!
Zum Thema Roundup bzw. dem Wirkstoff Glyphosat findet man hier mehr Informationen: de.wikipedia.org/wiki/Glyphosat
Allerdings würde ich dieses Mittel in Deinem Fall nicht spritzen, sondern bei trockenem Wetter ganz gezielt nur auf die grünen Pflanzenteile streichen.
@P59: könntest Du Deine nächste Reise gen Bavaria planen? Plus Roundup wärst Du ein gutgelittener Nachtwandler im hiesigen Garten.
@LittleArrow: streichen. Aha. Das ungeliebte Objekt ist wilder Wein, um den zu streichen bräuchte ich meinen Jahresulaub ;-))
Früchte, die auf dem eigenen Grundstück landen, darf man ohne Reue genießen.
Allerdings ist man auch gezwungen, das Laub des Nachbarn auf dem eigenen Grundstück selbst zu entsorgen.
Sogar das bürgerliche Gesetzbuch regelt das rechtliche Schicksal von Fallobst, das in Nachbars Garten gelangt, sei es, dass es von überhängenden Zweigen direkt dorthin fällt oder aber wegen der nachbarlichen Hanglage aufs eigene Grundstück rollt. Laut § 911 BGB ist man rechtlicher Eigentümer der Früchte.
Die Bäume sind schon älter und somit fallen immer wieder ganze Äste in meinen Garten.
Diese Grundstücksstörung musst Du nicht dulden, sondern kannst die Beseitigung der toten und lebenden Äste über Deinem Grundstück verlangen, zumindest wenn Du in NRW wohnst. Aber: nur Rückschnitt des lebenden Astes bis zur Grundstücksgrenze, nicht bis zum Stamm. Totes Holz muss rausgeschnitten werden, um niemanden zu gefährden.
Damit dürften bei normalen Windverhältnissen auch die Früchte nicht mehr auf Dein Grundstück fallen:-)) Aber die dort herunterfallenden Früchte darfst Du kostenlos verwenden oder entsorgen.
Dies ist auch eine Frage des bundeslandabhängigen Nachbarschaftsrecht. In welchem Bundesland wohnst Du?
Für NRW kannst Du diesen ähnlichen Fall hier nachlesen: http://www.haus-und-grund-leipzig.de/publikationen-recht.html?id=53&title=Nachbars+Garten%3A+%C3%9Cberstehende+%C3%84ste+und+herabfallende+Nadeln&thema=Recht&start=
@P59: gilt das auch, wenn die Nachbarn wilden Wein direkt an die Grundstücksgrenze pflanzen und dieser sich in die Rosen des Nachbargrundstücks schlingt, weil die Weinpflanzer sich um nichts kümmern?