Verjährung für falsch gesetzten Zaun?
Hallo,
Unser Nachbar hat ein Teil seines Zaunes vor Jahren beim Einbauen so ca. 50 cm zu sich eingerückt, da der damaliger Bewohner unseres Hauses dies verlangt hat. Er sagt jedoch das diese 50 cm Fundament die auf unsere Seite sind, ihm gehören.
Nun wollen wir selbst auf unsere Seite ein Zaun aufbauen, jedoch kippt/wölbt sich sein Zaun und das Fundament sehr stark auf unsere Seite. Er hat direkt an seinem Zaun Bäume gepflanzt, die den Zaun mit dem Gewicht zu uns drücken und die Wurzel das Fundament aus der Erde hochgedrückt haben. So können wir keinen geraden Zaun einbauen.
Gehören ihm diese paar Zentimeter noch, wenn die auf dem Katasterplan drin stehen oder gibt es für diese Fälle auch eine Verjährungsfrist? Dürfen wir selbst an seinem Zaun rummachen (eindrücken oder so) wenn er sich weigert selbst Hand anzulegen?
Wie ist es mit dem Abschneiden von überhängende Äste? Müssten wir hier auch die Grenze beachten?
Es geht hier um Bundesland Hessen.
Dankeschön.
4 Antworten
Es ist doch so, das die Grundstücksgrenze fest steht. Es sind ja Grenzsteine vorhanden. Das nun Pflanzen sein Fundament in Eure Richtung verschoben haben, hat allein der Nachbar zu vertreten. Man kann da verlangen, das das Fundament entfernt wird auf Eurem Grundstück.
Klar gehört Ihm das Fundament. Er muss es entsorgen, damit Euer Zaun an der Grenze stehen kann.
Also schriftlich angemessene Frist setzen und Abhilfe androhen. Angebot für alles einholen von Unternehmen und mitschicken.
Beim Abschneiden überhängender Äste gilt wie immer die Grundstücksgrenze, laut Kataster. Abschneiden darf man - aber das Abgeschnittene musst Du behalten.
Er sagt jedoch das diese 50 cm Fundament die auf unsere Seite sind, ihm gehören.
Nein - Was sich aurf Eurem Grund und Boden befindet gehört folglich auch Euch.
Grundstücksgrenzen verjähren nicht. Zum Rest muss wohl ein Hesse antworten - oder Du schaust in den einschlägigen hessischen Gesetzen zum Nachbarrecht nach.