Bei Absturzgefahr: Wer trägt die Kosten für einen Zaun (Mieter/Vermieter?

2 Antworten

Die Verkehrssicherungspflicht obliegt grundsätzlich in allen Belangen dem Eigentümer. Er kann zwar die Mieter vertraglich über die Hausordnung z.B. zum Winterdienst verpflichten, die Verantwortung bleibt aber bei ihm. Mit dem Garten ist es genauso.

Oft hilft es, wenn man in seinen Schreiben auf konkrete, bereits vorhandene Gerichtsurteile verweist. Mußt halt mal im Internet suchen. Ansonsten Mieterverein, Anwalt, ...

Ist es nicht möglich Deinen gemieteten Garten per Zaun vom Gemeinschaftsgarten abzutrennen?


LisaLina 
Beitragsersteller
 01.03.2021, 10:40

Ja prinzipiell schon aber ich bin quasi auch dafür "zuständig", das Gemeinschaftsstück zu mähen und mach ich auch gerne und auch da kann ich nicht in den Boden rein, weil unterhalb die Tiefgarage ist.

Alarm67  01.03.2021, 10:55
@LisaLina

Die Absicherung und die Kosten der Absicherung hat natürlich der Eigentümer bzw. die Eigentümergemeinschaft zu tragen.

Also muss das Dein Vermieter, sofern es mehrere Eigentümer gibt, bei der nächsten Eigentümerversammlung mit als Punkt (Top) einreichen und zur Abstimmung bringen.

Ein wichtiges Argument:

Passiert was, haftet die Eigentümergemeinschaft/der Eigentümer!

LisaLina 
Beitragsersteller
 01.03.2021, 11:07
@Alarm67

Vielen Dank für deine Nachricht! Ist das irgendwo gesetzlich festgelegt?

Die nächste Eigentümerversammlung ist laut Vermieter erst für Oktober angesetzt, muss ich das so hinnehmen? Der Vermieter sagt eiskalt, ich solle mir eine mobile Trennwand besorgen und es wäre ja meine Aufsichtspflicht. Außerdem meint er, wäre es Pflicht, hätte man ja direkt ein Geländer angebracht, über der Tiefgarage ist ja auch eins.

Um ein schnelles Ergebnis zu erzielen, kann ich die Eigentümer alle anschreiben (via E-Mail) und vorschlagen, mich um die Einzäunung zu kümmern gegen Kostübernahme, etwa der Materialkosten?