P-Konto Samstag Auszahlung?

1 Antwort

 Hallo,

Sozialleistungen ( wie Grundsicherung, Arbeitslosengeld, Arbeitslosengeld II, Bafög, Krankengeld, Wohngeld, Erziehungsgeld, Pflegegeld (Kindergeld lt. § 76a Abs. 1 EStG) sind bei rechtzeitiger Einrichtung als P Konto geschützt. 

Betr. Verfügbarkeit: 

Ich denke du wirst frühestens Montag auf dein Guthaben zugreifen können. Ein bis zwei Bankarbeitstage sollte man hier schon einplanen.