Für Bestandsimmobilien übernimmt der von Miet- in Eigentumswohnungen umwandelnde Hauseigentümer die Aufgabe.
Das Wohnungseigentumsgesetz (WEG) bildet die Grundlage.
Hilfreich könnte ein Architekt sein .
http://www.immobiliengutachter-ruhr.de/Leistungsspektrum/Teilungserklaerung.html
Gruß Z... .