Ist das so erlaubt?
Ja , vielleicht .
Der arbeitsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz verbietet zwar dem Arbeitgeber einzelne Arbeitnehmer oder bestimmte Arbeitnehmergruppen willkürlich schlechter zu behandeln.
Das bedeutet jedoch nicht die absolute Gleichstellung aller Arbeitnehmer !!!
Dein Chef darf also bei Vorliegen sachlicher Differenzierungsgründe einzelne Arbeitnehmer ungünstiger Behandeln.
Sachliche Differenzierungsgründe sind :
- Dauer der Betriebszugehörigkeit
- Lebensalter
- Schwerbehinderteneigenschaften
- Familienstand
- Umfang der Arbeitszeit
- berufliche Qualifikation
- Aufgabenstellung im Betrieb
- Arbeitsleistung
- Bestand des Arbeitsverhältnisses an einem bestimmten Stichtag
- Zugehörigkeit zu einem stillgelegten Betrieb
Geregelt ist das alles im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz ( § 1 , § 8 ).
Demnach könnten auch bei euch unterschiedliche Arbeitsverträge nicht gegen die Gleichbehandlung verstoßen .
Es gibt eben immer noch Menschen die gleicher sind als andere Leute !
Gruß Z... .